Der Bundesrat wollte die Finanzierung der 13. AHV-Rente vorantreiben. Im August warnte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vor einem Defizit bei der AHV, wenn die Zusatzfinanzierung nicht geregelt werde: «Für den Bundesrat ist klar, dass die AHV nicht geschwächt werden darf. Deshalb hat er heute bekräftigt, dass die 13. AHV-Rente von Anfang an finanziert sein muss.»
Das sieht die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats nun anders. Ausbezahlt werden soll die Rente zwar wie geplant ab Dezember 2026. Hier gab es Zustimmung, sagt Kommissionspräsident Damian Müller. Bei der Finanzierung wolle sich die Kommission aber mehr Zeit lassen.
«Wir wollen Qualität vor Tempo und dafür braucht es eine Gesamtschau», so der FDP-Ständerat. Die Kommission benötige von der Verwaltung weitere Abklärungen und Informationen. Erst dann könne man sich «qualitativ vor Augen führen, mit welcher Finanzierung wir fahren wollen.»
Kommission sieht keinen Grund zur Eile
Der AHV-Fonds kippt bis 2028 noch nicht in die tiefroten Zahlen. Das zeigen die neuen Berechnungen zur AHV, die nach der im Sommer bekannt gewordenen Rechenpanne gemacht wurden. Deshalb war eine Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass für Zusatzabklärungen noch Zeit bestehe.
Das verunmöglicht den Fahrplan des Bundesrats. Für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung wäre eine Volksabstimmung nötig. Diese kann nun kaum schon nächstes Jahr stattfinden.
Die Kommission berücksichtigt in der Gesamtschau auch die Initiative der Mitte, welche verheiratete Paare bei der AHV-Rente unverheirateten Paaren gleichstellen will. Bislang erhalten Ehepaare weniger AHV-Rente als nicht verheiratete, die zwei Vollrenten erhalten.
Finanzierung über Lohnbeiträge?
Geklärt wird nun auch, ob die Zusatzfinanzierung über Lohnbeiträge gemacht werden soll, so wie die Gewerkschaften dies gefordert hatten. SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard ist immer noch dafür. «Das ist machbar, denn in anderen Bereichen werden die Lohnbeiträge eher sinken.» Die Gesamtsumme der Lohnbeiträge werde wohl stabil bleiben, wenn es eine kleine Erhöhung für die Finanzierung der 13. AHV-Rente geben würde.
Von Seiten der Mitte wird eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer bevorzugt. Lohnbeiträge kommen für Mitte-Ständerat Pirmin Bischof nur dann infrage, wenn die Arbeitslosenbeiträge gesenkt würden. «Dann könnte man in diesem Umfang einen Einschuss für die AHV vornehmen. Für die Betriebe würde dies keine Umstellung mit sich bringen und für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber wäre es keine Erhöhung.»
SVP-Ständerat Hannes Germann zeigt sich «sehr skeptisch» bezüglich der Zusatzbeiträge über die Mehrwertsteuer. «Dieses Instrument kann man nicht beliebig ausschöpfen. Zudem bin ich komplett gegen höhere Lohnabzüge.» Es gelte nun, ein Sparsignal innerhalb des Bundeshaushalts zu setzen, fordert Germann. «Wir müssen Umschichtungen vornehmen und neu priorisieren.»
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente kommt also später. Und sie wird Teil der grossen Budget- und Spardebatten, die in den nächsten Jahren anstehen, etwa zur Armeefinanzierung oder über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes.
Je mehr Zeit vergeht, desto mehr Druck lastet auf dem Parlament, eine Lösung zu finden. Denn ab 2029 drohen die AHV-Finanzen ohne Zusatzfinanzierung in Schieflage zu geraten.