Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat ein Flugverbot für die beiden verbliebenen Maschinen der Ju-Air verfügt. An der Unfallmaschine, die im August abgestürzt war, wurden rostige Teile gefunden, die mit der Absturzursache aber nichts zu tun hatten.
Bazl-Mediensprecher Urs Holdenegger erklärt, wieso es nicht fahrlässig war, dass diese 80-jährigen Flugzeuge bisher regelmässig mit Passagieren in die Luft durften.
SRF News: Das Absturzwrack wird seit drei Monaten untersucht – wieso hat man die möglicherweise gefährlichen Roststellen erst jetzt bemerkt?
Urs Holdenegger: Ein solches Wrack muss zuerst gereinigt und konserviert werden. Erst dann wird jede einzelne Schraube von der Untersuchungsbehörde akribisch untersucht. Das dauert seine Zeit. Deshalb wurde das Bazl erst letzte Woche von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) entsprechend benachrichtigt.
Unsere Inspektoren kamen bei der Begutachtung der betroffenen Teile zu den gleichen Schlüssen wie die Spezialisten der Sust. Deshalb nun dieses vorläufige Flugverbot für die Ju-52.
Es geht um Einzelmängel, die erst bei der Untersuchung des Absturzwracks entdeckt werden konnten.
Auch wenn die festgestellten Mängel an der Absturzmaschine nicht direkt mit dem tragischen Unfall zu tun hatten: War es nicht grob fahrlässig, dass diese Oldtimer-Flugzeuge noch bis vor kurzem regelmässig in die Luft abhoben?
Von Grobfahrlässigkeit kann man sicher nicht sprechen. Das Problem ist, dass die am abgestürzten Flugzeug gefundenen Roststellen bei einer intakten Maschine nicht zugänglich sind. Sie konnten bei der regelmässigen Wartung oder bei der Inspektion der inzwischen 80-jährigen Maschine durch das Bazl nicht entdeckt werden.
Auch gab es keinerlei Hinweise darauf, dass sich das ganze Flugzeug in einem schlechten Zustand befinden könnte. Es handelt sich um Einzelmängel, die wir erst jetzt bei der Untersuchung des Absturzwracks festgestellt haben.
Man kann nicht grundsätzlich sagen, dass ein Flugzeug gefährlich ist, bloss weil es alt ist.
Ist es angesichts der festgestellten Mängel nicht grundsätzlich ein allzu grosses Risiko, solche jahrzehntealte Oldtimer-Flugzeuge weiterhin herumfliegen zu lassen?
Es ist immer etwas schwierig zu definieren, wo der Staat eingreifen und etwas verbieten soll. Das Bazl kann Flugzeuge nur aus dem Verkehr ziehen, wenn wir ganz klare Hinweise auf Mängel haben – wie im aktuellen Fall der Ju-52. Doch grundsätzlich kann man nicht sagen, dass ein Flugzeug gefährlich ist, bloss weil es alt ist. Inzwischen haben wir zusammen mit der Ju-Air ein Programm entwickelt, das beim Umgang mit alten Flugzeugen, zu denen keine Herstellerdaten mehr vorliegen, helfen kann.
Es geht um die Definition von Prüfmethoden und möglichen weiteren Untersuchungen. Ganz klar muss dabei sein, dass solche Flugzeuge in einem technisch guten Zustand sein müssen. Sonst dürfen sie nicht mehr in die Luft.
Welches ist die Hauptkritik des Bazl an die Adresse der Ju-Air?
Wir können nicht von Kritik sprechen. Denn auch wir selber haben die Schäden bei unseren Inspektionen ja nicht feststellen können.
Das Gespräch führte Iwan Santoro.