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Schild einer Treuhandfirma in Panama
Legende: Mehr Sorgfaltspflichten für Vermögensverwalter: Das will der Bundesrat ins Gesetz schreiben. Keystone

Folge von «Panama Papers» Bundesrat stopft Löcher im Geldwäschereigesetz

Schweizer Anwälte, Treuhänder und Notare hatten bisher eher lasche Regeln und Auflagen. Das soll sich nun ändern.

Wer genau steht hinter einer geplanten Briefkastenfirma auf den Cayman Islands? Woher kommt das Geld, das in einen geplanten Trust fliessen soll in Panama? Das müssen Anwältinnen, Treuhänder und Notare künftig im Detail abklären – auch dann, wenn sie einen Kunden bloss beraten und nie in Kontakt kommen mit Geld, das ins Ausland verschoben wird. So will es der Bundesrat.

Alexander Karrer ist stellvertretender Staatssekretär für internationale Finanzfragen. Er verspricht sich viel von den schärferen Regeln: «Es kann helfen, illegale Finanzkonstrukte frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Das entspricht auch den Empfehlungen der Organisation, die international die Standards in diesem Bereich erstellt und deren Einhaltung überprüft.»

Transparency zufrieden mit Verschärfung

Der Schritt kommt bei Martin Hilti gut an. Als Geschäftsführer von Transparency International Schweiz kämpft er für eine härtere Gangart bei Geldwäscherei und Bestechung. Das Schweizer Geldwäschereigesetz biete heute veritable Schlupflöcher. Das hätten die «Panama Papers» gezeigt: «Wer hat die Gesellschaften in Panama gegründet? Es waren schwergewichtig Schweizer Anwälte.»

Bei den «Panama Papers» handelt es sich um Enthüllungen von Journalisten aus mehreren Ländern vor zwei Jahren. Sie zeigten, dass über 1000 Schweizer Firmen Kunden halfen, Finanzvehikel im Ausland aufzubauen. Wie häufig es dabei um illegale Gelder ging, ist zwar unklar. Klar hingegen ist: Die «Panama Papers» haben den Druck auf die Schweiz erhöht, etwas zu unternehmen.

Keine Meldepflicht wie bei den Banken

Wenn nun Anwälte und andere Fachleute bei der Überprüfung eines Kunden, den sie beraten, Verdacht auf Geldwäscherei oder andere kriminelle Machenschaften schöpfen, dann müssen sie den Auftrag ablehnen.

Anders als zum Beispiel Banken will sie der Bundesrat aber nicht verpflichten, den Fall den Behörden zu melden. Dies, weil sie als Berater nicht direkt zu tun hätten mit verdächtigen Geldern. Und weil es Probleme gebe mit dem Berufsgeheimnis der Anwälte, sagt Karrer. «Berater führen häufig verschiedene Arten von Beratungstätigkeiten durch», erklärt er. «Solche, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, und solche, die dem nicht unterstehen. Deshalb ist die Trennung für denselben Kunden nicht einfach.»

Keine Meldepflicht also für Anwälte, Treuhänder oder Notare, die Kunden bloss beraten: Das sei völlig falsch, kritisiert Hilti von Transparency International Schweiz. «Das Problem ist, dass der Geldwäscher weiterhin seinen Dienstleister findet. Er muss einfach weitersuchen, bis er einen hat, der ihm diese problematische Dienstleistung erbringt. Damit bleibt die Tür für Missbräuche nach wie vor viel zu weit offen.»

Treuhänder halten Regelung für unnötig

Bei bürgerlichen Politikern sind hingegen bereits die Vorschläge des Bundesrats ohne Meldepflicht umstritten: FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger, Präsidentin des Treuhänderverbands TreuhandSuisse, sagt, es gebe in anderen Gesetzen bereits Vorkehrungen. «Es ist unnötig, weil wir genügend gesetzliche Grundlagen haben, nach denen wir uns richten. Das machen wir auch als Berater. Wir nehmen diese Verantwortung wahr.»

Das Parlament wird entscheiden, ob Anwältinnen, Treuhänder und Notare ihre Verantwortung heute bereits wahrnehmen, welche zusätzlichen Pflichten für sie gelten sollen, und wann sie die Behörden einschalten müssen.

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