Worum geht es: Vor gut einem Jahr hat ein Whistleblower Daten von mehr als 18'000 Kunden der Credit Suisse an Medien weitergegeben. Unter den Kunden waren verurteilte Verbrecher, hohe Politiker aus korruptionsgeplagten Ländern oder Geheimdienstchefs. Nun berichtet der «Tagesanzeiger», dass die Bundesanwaltschaft (BA) gegen den Whistleblower ermittelt, nicht aber gegen die Grossbank Credit Suisse. Denn: Wer Bankkunden-Daten weitergibt, macht sich in der Schweiz strafbar – auch wenn die Daten auf mögliche kriminelle Geschäfte hinweisen.
Wer hat den Unbekannten angezeigt? Laut dem Onlineportal Gotham City stammt die Strafanzeige gegen den Whistleblower von der Credit Suisse – was diese nicht bestätigen wollte. Die BA ermittle wegen Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses und wegen «wirtschaftlichem Nachrichtendienst», hiess es bei Gotham City weiter. Das wäre eine politische Straftat. Laut dem «Tagesanzeiger» musste das Eidgenössische Justizdepartement die BA ermächtigen, dass sie diese Ermittlungen aufnehmen darf. Sicher ist: Die BA hat den Eingang einer Strafanzeige bestätigt, sagt aber nicht, von wem sie eingereicht wurde.
Die Behörden schauen der Credit Suisse sehr wohl auf die Finger, was den Umgang mit heiklen Geschäftsbeziehungen angeht.
Wird auch gegen die Credit Suisse ermittelt? «Wir wissen es nicht», sagt SRF-Wirtschaftsredaktor Jan Baumann. «Sicher aber ist, dass die Behörden der Credit Suisse sehr wohl auf die Finger schauen im Umgang mit heiklen Geschäftsbeziehungen.» Die Finanzmarktaufsicht bestätigte gegenüber SRF, dass sie die Sache – also die Vorwürfe im Rahmen der «Suisse Secrets» – auf dem Radar habe. Zur Erinnerung: Schon 2018 hatte die Finma nach einer Untersuchung festgehalten, die Credit Suisse müsse die Sorgfaltspflichten «dringend besser einhalten» und die internen Prozesse bei der Überwachung heikler Geschäftsbeziehungen verbessern.
Diese Kritik kommt von Politikern: Seit längerem wird von links-grün moniert, Whistleblower würden in der Schweiz zu wenig gut geschützt. In der Tat wurden 2015 die Regeln im Bankengesetz verschärft: Seither macht sich nicht nur strafbar, wer aus dem Innern einer Bank Daten stiehlt, sondern auch, wer Bankdaten Dritten offenbart. Von linker Seite wurde schon damals moniert, das Gesetz schränke die Pressefreiheit in der Schweiz ein.
Das unternimmt die Politik: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats forderte den Bundesrat im vergangenen November dazu auf, das Bankengesetz auf die Pressefreiheit hin zu überprüfen – und dieser stimmte dem Anliegen zu. Bis das Gesetz allenfalls angepasst wird, dürfte es allerdings noch einige Zeit – mindestens ein bis zwei Jahre – dauern.