Die Tat erschütterte im Februar dieses Jahres die Gemeinde Pratteln BL: Ein 70-jähriger Mann tötete seine 33-jährige Partnerin mit vier Schüssen und nahm sich anschliessend selbst das Leben.
Besonders tragisch: Das Paar, das zusammenlebte, hatte ein kleines Kind. Dieses muss nun ohne seine Eltern aufwachsen. Bei diesem Tötungsdelikt deuten alle Zeichen auf einen klassischen Frauenmord, einen Femizid: Die 33-Jährige musste sterben, weil sie eine Frau war.
Tatmotiv: «Differenzen innerhalb der Beziehung»
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Tatmotiv auf «Differenzen innerhalb der Beziehung» zurückzuführen ist. Da beide Personen tot seien, lasse sich diese Hypothese allerdings nicht bestätigen, so die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht mehr lebt.
Kurz nach dem Femizid fand in Pratteln eine Gedenkfeier für die getötete Frau statt, bei der dann zudem bekannt wurde, dass die Frau aus Kamerun stammte und keine gültigen Papiere besass. Sie war also eine sogenannte Sans-Papiers.
Das Schicksal der Frau hat auch die Basler Grossrätin Fleur Weibel (Grüne) tief bewegt. Sie machte sich nach der Tat auf die Suche nach Informationen und stellte fest, dass diesem Tötungsdelikt eine längere Geschichte von häuslicher Gewalt vorausgegangen war.
Zur Polizei konnte sie nicht gehen.
Die Frau war offenbar der Gewalt ihres Partners ausgeliefert, insbesondere weil sie eine Sans-Papiers war. «Zur Polizei konnte sie nicht gehen, als sie bedroht oder sogar geschlagen worden sei», so Weibel. Denn Frauen wie der 33-jährigen Kamerunerin drohen eine Ausweisung aus der Schweiz, wenn sie sich gegen häusliche Gewalt wehren und zur Polizei gehen.
Katharina Boerlin von der Anlaufstelle für Sans-Papiers in Basel bestätigt: «Häusliche Gewalt kommt in unseren Beratungen sehr häufig vor. Ich denke auch, es ist klar, dass vulnerable Personengruppen besonders anfällig sind.» Täter würden die Situation der Frauen und ihre Hilflosigkeit ausnützen.
Fall Pratteln darf sich nicht wiederholen
Seit Anfang des Jahres gibt es in der Schweiz zwar ein neues Gesetz, das Frauen stärker vor häuslicher Gewalt schützen soll. Dieses Gesetz greift bei Ausländerinnen, die mit einem Schweizer verheiratet sind. Neu verlieren sie ihre Aufenthaltsberechtigung nicht mehr, wenn sie ihren gewalttätigen Mann verlassen. Sie dürfen also in der Schweiz bleiben, auch wenn sie sich von ihrem Schweizer Ehemann scheiden lassen. Aber: Diese Neuerung gilt nicht für Sans-Papiers.
Häusliche Gewalt kommt in unseren Beratungen sehr häufig vor.
Katharina Boerlin ist überzeugt, dass Basel-Stadt Massnahmen ergreifen könnte, um Frauen ohne Papiere besser zu schützen, auch wenn es sich hier um ein Bundesgesetz handelt. Basel-Stadt könnte beispielsweise über ein Härtefallgesuch handeln, bei dem der Kanton bereits heute einen gewissen Spielraum hat.
Fleur Weibel hat dazu denn auch vor Kurzem einen Vorstoss im Basler Parlament eingereicht. Sie findet, es bestehe dringender Handlungsbedarf, denn das aktuelle System schütze die Täter, weil die Opfer sich nicht wehren können. Ein Fall wie in Pratteln dürfe sich nicht wiederholen.