- Der Bundesrat hat die leicht abgeänderte Vorlage zum Verbot der Hamas verabschiedet und an das Parlament übermittelt.
- Das Gesetz verbietet die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln.
- Bei Verstössen gegen das Verbot drohen Freiheits- oder Geldstrafe.
Nach der Vernehmlassung präzisierte der Bundesrat die Voraussetzungen für ein Verbot von mit der Hamas verwandten Organisationen in der Botschaft, wie er mitteilte. Als «verwandt» gelten terroristische Organisationen oder Gruppierungen, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit deren Zielsetzung, Führungspersonen oder Mitteln übereinstimmen. Die Vorlage sieht keine eigenständige Strafbestimmung vor, sondern knüpft an das Strafgesetzbuch (StGB) an.
Bericht des Bundesrats
Sie sind nur dann verboten, wenn der Bundesrat die besondere Nähe zur Hamas darlegt. Bevor der Bundesrat mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen verbietet, muss er die für die Sicherheitspolitik zuständigen Kommissionen des Parlaments konsultieren. Es besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen ein Verbot einer verwandten Organisation oder Gruppierung zu erheben.
Wer gegen das Verbot verstösst, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zuständig für die Strafverfolgung bei Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft. Die Gültigkeit des Gesetzes ist auf fünf Jahre begrenzt. Das Parlament kann im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eine Verlängerung beschliessen.
Als offen gebliebenen strittigen Punkt zählte der Bundesrat die Bestimmung auf, wonach der Bundesrat mittels Allgemeinverfügung eine mit der Hamas verwandte Organisation verbieten kann. Da nicht bekannt sei, wie sich die Lage im Verlauf der Zeit entwickle, müsse eine Möglichkeit geschaffen werden, neu entstehende Organisationen und Gruppierungen oder solche, die bereits heute existieren, sich aber erst später mit der Hamas verbünden, zu verbieten.
Insgesamt stärkt das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen laut dem Bundesrat die innere Sicherheit der Schweiz und leistet einen Beitrag zur Achtung des Völkerrechts. Es gebe den Schweizer Behörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen.
Finanzflüsse besser überprüfbar
Das Verbot verringere das Risiko, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzten, sowie die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten auf schweizerischem Territorium, schrieb der Bundesrat. Mit dem Verbot könnten die Behörden leichter und effizienter präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen ergreifen.
Das Verbot erleichtere zudem die strafrechtliche Beweisführung. Denn das Verbot schaffe Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Strafverfolgungsbehörden. Und es ermögliche ihnen, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen.
Kritik von Palästinenser-Seite
Insgesamt sei der Vorentwurf des Gesetzes «überwiegend positiv» aufgenommen worden, schrieb der Bundesrat. Kantone und sämtliche Parteien würden das Verbot der Hamas im Grundsatz begrüssen. Ablehnung habe es dagegen beispielsweise von der Gesellschaft Schweiz-Palästina gegeben. In deren Augen ist die Hamas primär eine politische Bewegung und nicht eine terroristische Organisation.