- Der Bundesrat will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas verbieten, vorerst befristet auf fünf Jahre.
- Er hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
- Betroffen vom Verbot seien auch mit der Hamas verwandte Organisationen.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf der für das Verbot nötigen Rechtsgrundlage in die Vernehmlassung zu schicken. Das Verbot schliesst auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen ein, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln.
Zudem kann der Bundesrat Organisationen und Gruppierungen als terroristische Organisationen verbieten, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit ihr in Zielsetzung, Führung oder Mitteln übereinstimmen.
Das Verbot schafft Rechtssicherheit und wirkt präventiv
Der Bundesrat verspricht sich vom Verbot der Organisation «eine präventive und repressive Wirkung», wie er in einer Mitteilung schrieb. So soll damit das Risiko verringert werden, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terrorbedrohung in der Schweiz soll dadurch verringert werden.
Ausserdem könnten die Strafverfolgungsbehörden einfacher Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen. Und das Verbot erlaube es den Behörden, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen. Für Finanzintermediäre führe das Verbot zu mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung.
Mit dem Verbot, das bis am 28. Mai in Vernehmlassung ist, werden Unterstützungshandlungen der Hamas mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft und Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben», mit bis zu 20 Jahren. Zu unterscheiden sei jeweils, ob eine Handlung der Förderung der Ziele der Hamas diene oder der Unterstützung von palästinensischen Anliegen, hielt der Bundesrat in seinem Bericht zur Vernehmlassung fest.
Beat Jans: Kein Paradigmenwechsel in Schweizer Aussenpolitik
Weil das Verbot für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen hätte, sei das Gesetz auf fünf Jahre befristet, schrieb der Bundesrat. Das Parlament könne diese Frist aber verlängern.
Das Verbot bedeutet laut Bundesrat Beat Jans keinen Paradigmenwechsel in der Schweizer Aussenpolitik. Die Meinungsfreiheit sei vom Verbot nicht betroffen, sagt Jans an einer Medienkonferenz. Es sei nach wie vor möglich, sich für Palästinenserinnen und Palästinenser sowie Israel beispielsweise an Demonstrationen einzusetzen. Die Unterstützung der Hamas sei aber verboten. Problematisch werde es dann, wenn direkt oder indirekt Gewaltbezüge ins Spiel kämen oder man in den Antisemitismus abgleite.