Das Genfer Kantonsgericht gab diese Woche einem 23-jährigen Klimaaktivisten wegen Sachbeschädigung in zweiter Instanz recht. Vor zwei Jahren hatte dieser die Hausfassade der Credit Suisse in Genf verschmiert und erhielt Anfang Jahr in erster Instanz eine bedingte Geldstrafe sowie die Reinigungskosten auferlegt. Das Genfer Kantonsgericht hat das erste Urteil nun revidiert: Sie anerkennt die Klimaproblematik und hält die Sachbeschädigung in diesem Fall als gerechtfertigt. Er habe aus Not gehandelt. Ein Entscheid, welcher in der Community von SRF derzeit stark diskutiert wird.
Politisch motiviert oder am Puls der Zeit?
Ein Grossteil der User empfindet die Rechtssprechung als politisch motiviert und als Vergehen am geltenden Recht. «Solche Richter haben für mich jegliche Glaubwürdigkeit verloren», sagt SRF-User Roger Lüscher. Carmen Burger kommentiert: «Ich glaube, ich höre nicht richtig! Ich bin empört. Sachbeschädigung bleibt, egal aus welchem Anliegen. Wo bleibt da unser Rechtsstaat?»
Bin ganz einfach sprachlos. Wie ist so ein Urteil in einem Rechtsstaat möglich?
Der Gerichtsentscheid stösst in der Community auch auf Wohlwollen. SRF-User Dominik Kessler begrüsst diesen Entscheid und meint «Richtig so! Die Grenzen sollen und müssen überschritten werden. [...] Der Klimawandel ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Wir müssen umdenken. Das bedeutet, sogar geltendes Recht zu ignorieren – sofern es verhältnismässig bleibt, so wie hier!». Auch weitere User befürworten die Aktion, so auch Timon Zielonka: «Eine Ausnahme ist eben Notwehr um durch eine kleine Schädigung eine grössere Schädigung zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und die Zeit nicht reicht, um Hilfe zu holen.»
[...] Da erlaube ich mir die Frage: Was ist schlimmer, eine beschmutzte Fassade oder eine zerstörte Umwelt?
Entscheid stimmt Sympathisanten nachdenklich
Doch es werden auch Stimmen laut, welche zwar mit der Klimabewegung sympathisieren, den gewählten Weg aber verurteilen. So auch SRF-User Robi Mühlebach: «Bedenkliches Urteil. Auf den Klimawandel aufmerksam machen - Ja. Dabei Sachen beschädigen - Nein.»
Obwohl ich mit der Klimabewegung sympathisiere, finde ich ein solches Urteil schwachsinnig. Das Recht muss für alle gleich angewendet werden, für mich ist dies ein politisch gefärbtes Urteil.
Das letzte Wort dürfte allerdings das Bundesgericht haben, denn der Entscheid kann durch die Credit Suisse an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Wie empfinden Sie den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts? Sagen Sie es uns jetzt in den Kommentaren.