- Das Genfer Kantonsgericht kassiert ein früheres Urteil gegen einen 23-jährigen Klimaaktivisten wegen Sachbeschädigung.
- Basis des zweitinstanzlichen Urteils bildet die gerichtliche Anerkennung der Gefahr durch den Klimawandel. Er habe aus Not gehandelt.
- Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Aktivisten, der vor zwei Jahren die Hausfassade der Credit Suisse in Genf verschmiert hatte, Anfang Jahr in erster Instanz wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken. Zudem wurden dem jungen Mann die Reinigungskosten von 2250 Franken und die Verfahrenskosten aufgebrummt.
Seine Verteidigerin, Laïla Batou, focht das Urteil an. Sie verlangte im Appellationsprozess vor dem Genfer Kantonsgericht einen Freispruch. Dabei argumentierte sie, ihr Mandant – und mit ihm weitere Beteiligte der Aktion «Rote Hände» – hätten aus einem «rechtfertigenden Notstand» heraus gehandelt. Sie forderte, dass das Gericht die unmittelbare Gefahr durch den Klimawandel anerkennt, auf die die Aktivisten aufmerksam machen wollten.
Mit dem Freispruch entschied das Genfer Gericht anders als das Waadtländer Kantonsgericht in einem ähnlichen Fall. Dieses hatte im September einen Freispruch für Klimaaktivisten aufgehoben, die in einer Bankfiliale Tennis gespielt hatten. Das letzte Wort dürfte allerdings das Bundesgericht haben.