- Das Genfer Polizeigericht hat ein Mitglied der Klimabewegung «Breakfree Schweiz» wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Anwältin des 23-Jährigen hat Berufung angekündigt.
- Er hatte im Oktober 2018 bei einer Filiale der Credit Suisse in Genf mit roten Händen die Wände verschmiert.
- In einem ähnlichen Prozess hatte ein Lausanner Richter vor einem Monat überraschend Klimaaktivisten erstinstanzlich freigesprochen.
Die Genfer Gerichtspräsidentin verurteilte einen Aktivisten wegen Sachbeschädigung eines Gebäudes der Credit Suisse zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken. Ausserdem muss der 23-Jährige auch für die von der Bank geforderten Reinigungskosten in der Höhe von 2250 Franken aufkommen. «Dieses Urteil ist eine Katastrophe», sagte seine Anwältin am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie wolle das Urteil beim Kantonsgericht anfechten und einen Freispruch erwirken.
Rote Hände gegen Gebäudefassade
Der erstinstanzlich Verurteilte hatte mit rund 15 Aktivisten Mitte Oktober 2018 am Rande einer Demonstration den Sitz der Credit Suisse in Genf mit ihren rot bemalten Händen markiert. Damit wollten sie die Opfer der globalen Erwärmung symbolisieren. Am Ende der Aktion wurde der 23-jährige Angeklagte festgenommen und per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zwanzig Tagessätzen zu dreissig Franken verurteilt. Dagegen legte er Rekurs ein. Sein Ziel sei es gewesen, eine öffentliche Debatte in Gang zu setzen.
Freispruch wegen «rechtfertigenden Notstandes»?
Die Verteidigerin argumentierte, es handle sich um den Tatbestand des «rechtfertigenden Notstandes». Mit dieser Begründung hatte die Waadtländer Justiz im Januar in einem ähnlichen Fall einen Freispruch begründet.
Der Gerichtspräsident kam damals zum Schluss, dass die zwölf Mitglieder der Bewegung Lausanne Action Climat (LAC) aus Gründen eines «rechtfertigenden Notstandes» gehandelt hätten. Er befand, dass das Vorgehen der Aktivisten angesichts der Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen sei. Das Urteil sorgte für Aufsehen und wurde inzwischen ans Berufungsgericht überwiesen. Im Gegensatz zum Waadtländer Richter, sah die Richterin in Genf den Tatbestand des «rechtfertigenden Notstandes» nicht als erfüllt an.