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Sara Stalder: «Das ist sicher kein Zufall»
Aus News-Clip vom 24.01.2020.
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Freiwillige Vereinbarung Krankenkassen wollen auf «Telefonterror» verzichten

  • Unerwünschten Telefon-Anrufen von Krankenkassen wird der Riegel vorgeschoben.
  • Mit einer freiwilligen Branchenvereinbarung der Krankenkassen verzichten rund 90 Prozent der Versicherer ab 2021 zugunsten der Kunden auf Anrufe ohne Absprache.
  • Die Vereinbarung betrifft die Grund- und Zusatzversicherungen, wie die Krankenkassienverbände Curafutura und Santésuisse mitteilten.

Nebst der sogenannten telefonischen Kaltakquise, der erstmaligen Kontaktaufnahme zu einem möglichen Neukunden, sollen Provisionen für Verkäufer begrenzt werden. So werden diese in der Grundversicherung auf maximal 70 Franken und bei der Zusatzversicherung auf eine Jahresprämie begrenzt.

Die «verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen» sollen mehr Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden schaffen. Die Vereinbarung der Branche tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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Santésuisse-Direktorin Verena Nold: «Qualität verbessern»
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Der Vereinbarung sind bereits 40 Krankenversicherer beigetreten – also rund 90 Prozent aller zugelassenen Krankenversicherer. Nicht unterzeichnet hat die Sanitas-Gruppe mit über 800'000 Versicherten. Man unterstütze die in der Vereinbarung enthaltenen Massnahmen zur Vermeidung von lästigen Telefonanrufen und halte sich bereits daran, hiess es auf Anfrage. Die neue Vereinbarung sei kostentreibend und wettbewerbsverzerrend.

Zu viele Schlupflöcher

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, wertet es positiv, dass die beiden Branchenverbände zusammen an einen Tisch gesessen sind und die Vereinbarung abgeschlossen haben. Doch biete diese grosse und kleine Schlupflöcher für die Versicherer.

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Sara Stalder sieht einzelne Kritikpunkte
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«Stossend ist, dass Grundversicherung und Zusatzversicherung zusammenbehalten werden und die Zusatzversicherungen so hohe Provisionen generieren», sagt Stalder zu SRF. Zudem liege es immer noch im Ermessen jeder Versicherung, Geschenke auszuteilen. Stalder fordert deshalb vor allem ein generelles Verbot von Provisionen und ein gesetzliches Obligatorium für die Branchenvereinbarung.

Kritik von comparis.ch

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Auch der Online-Vergleichsdienst comparis.ch ist skeptisch, was den Nutzen der Vereinbarung betrifft. Die maximale Provisionen gelten demnach nur für Dritte und nicht für eigene Mitarbeitende der Versicherer. Da die Gesamtkosten für die Kundenwerbung nicht limitiert seien und eigenes Personal von der Provisionsobergrenze nicht betroffen sei, würden grössere Krankenkassen, die mehr Geld für Werbung haben als kleine, bevorteilt.

Hohe Bussen drohen

Durch die Vereinbarung sollen griffige Sanktionen verhängt werden können. Ein Schiedsgericht, zusammengesetzt aus je einem Vertreter der beiden Verbände sowie des Konsumentenschutzes, soll ab 2021 Bussen bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung und 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen können. Zudem sollen Versicherer nur noch mit Vermittlern zusammenarbeiten, die sich zu Transparenz verpflichten.

Das bedeutet die Verpflichtung zur Transparenz

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Die Verpflichtung zur Transparenz umfasst unter anderem eine schriftliche Bestätigung von telefonischen Vertragsabschlüssen unter Gewährung eines Widerrufsrechts innert 14 Tagen. Dabei dürfen diese Abschlüsse nicht auf Kaltakquise zurückgehen. Vermittlerverträge, die der neuen Vereinbarung widersprechen, müssen spätestens per 31. Dezember 2020 gekündigt werden.

Weiter werden eingereichte Versicherungsanträge von den Versicherern nur dann entschädigt, wenn dazu Beratungsprotokolle vorliegen, die den Qualitätsstandards genügen. Im Beschwerdefall oder bei Stichprobenkontrollen müssen die Versicherer die Gesamtdokumentation zu den Kundenterminen offenlegen, wie es weiter heisst.

Die Branchenverbände Curafutura und Santésuisse sowie der Westschweizer Konsumentenschutzverband (FRC) streben derweil ein für alle Marktteilnehmenden geltendes Obligatorium der Branchenvereinbarung an. Entsprechende parlamentarische Vorstösse für eine Branchenlösung hatte das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat für das Frühjahr 2020 die Vernehmlassung zu den notwendigen Gesetzesänderungen angekündigt.

Wollen die Krankenkassen mit der Änderung also einem möglicherweise strengeren Gesetz den Wind aus den Segeln nehmen? «Das ist sicher kein Zufall», sagt Konsumentenschützerin Stalder. «Ich denke, dass der Versicherungsbranche klar ist, dass sie Nägel mit Köpfen mache muss, sodass der Handlungsspielraum der Politik einschränkt wird.»

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