- Der Fall von mutmasslich gefälschten Unterschriften für Volksinitiativen dreht weiter: Die Bundeskanzlei hat zum dritten Mal eine Strafanzeige eingereicht.
- Diesmal geht es um rund 21’000 mutmasslich gefälschte Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen.
- Die Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verdachts auf Wahlfälschung wurde bei der Bundesanwaltschaft eingereicht.
Wie die Bundeskanzlei mitteilte, hatte sie bereits im Jahr 2022 und 2024 Strafanzeigen eingereicht wegen des Verdachts auf Fälschungen von Unterschriften für Volksinitiativen. Gemäss aktueller Mitteilung geht es nun um rund 21'000 Unterschriften auf Listen für fünf verschiedene Volksinitiativen in unterschiedlichen Verfahrensstadien, die zum überwiegenden Teil bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt und nicht bescheinigt worden sind.
Erstmals beinhaltet die Strafanzeige zu einem kleinen Teil auch Verdachtsfälle, die diverse Gemeinden der Bundeskanzlei im Rahmen des schweizweiten Monitorings mitgeteilt haben.
Unregelmässigkeiten bei Versorgungsinitiative
«Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften gefälscht worden sein könnten», heisst es von der Bundeskanzlei weiter. Der überwiegende Teil dieser verdächtigen Unterschriften stamme aus dem dritten Quartal 2024.
Weitere Einzelheiten zur Strafanzeige gab die Bundeskanzlei in Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt, um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen. Sie werde weiterhin Strafanzeige erstatten, wenn sie Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten habe.
Ende Dezember 2024 hatten Kontrolleure des Bundes bei der sogenannten Versorgungsinitiative insgesamt 3626 ungültige Unterschriften entdeckt. Diese waren zuvor von Gemeinden und Kantonen als korrekt beglaubigt worden. Alleine 3308 dieser ungültigen Unterschriften stammten aus dem Kanton Genf.