In der Regel verzichten Fluggesellschaften wie die Swiss von sich aus auf Flüge in Gebiete, die für die Sicherheit oder Gesundheit der Fluggäste gefährlich sein könnten. Wenn sie das nicht tun würden, könnte der Bund eingreifen, sagt Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit (BAG): «Es gibt durchaus Möglichkeiten über das Epidemiengesetz, gewisse Einschränkungen zu machen.»
Wenn Reisen vollständig verboten würden, «müssten wir dann rechtlich sicher noch einmal anschauen. Das müsste so verordnet werden, dass es auch rechtsgültig wäre», sagt Mathys weiter. Eine solche Flugverbotszone würde aber nur Sinn ergeben, wenn sie mit allen europäischen Ländern koordiniert würde.
Das Verbieten von Flügen aus gesundheitlichen Gründen ist weder geplant noch in irgendeiner Planung vorgesehen.
Ein konkretes Szenario für diesen Plan B gibt es aber noch nicht, sagt Daniel Koch vom BAG: «Das Verbieten von Flügen aus gesundheitlichen Gründen ist weder geplant noch in irgendeiner Planung vorgesehen. Das wäre auch eine sehr zweifelhafte Massnahme.»
Notrecht als «ultima ratio»
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hingegen hat keine gesetzliche Grundlage für ein Flugverbot, wenn es um die Corona-Epidemie geht. Es kann nur aktiv werden, wenn die Flugsicherheit gefährdet ist, sagt Bazl-Sprecher Christian Schubert, «ausser, wenn ein technischer Defekt vorliegen würde und das Flugzeug und die Integrität der Flugpassagiere unmittelbar gefährdet wären». Das heisst: Wenn eine Maschine nicht mehr sicher fliegt, würde sie aus dem Verkehr gezogen.
Und dann wäre da noch das Notrecht, das der Bundesrat zur «Wahrung der Sicherheit des Landes» anordnen kann, wie es in der Bundesverfassung heisst. Im Moment gibt es aber keinen Grund für ein Flugverbot oder Notrecht.
(SRF 4 News, Heute Morgen, 17.2.2020 6:00 Uhr; arnf)