- Alle Personen sollen künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind, und für alle soll der gleiche Tarif gelten.
- Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Individualbesteuerung präsentiert.
- Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» der FDP Frauen gelten.
Die Initiative empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung, weil die Gesetzgebungsarbeiten bereits fortgeschritten seien. Bis am 16. März 2023 können Kantone, Parteien und Organisationen Stellung nehmen zum Entwurf zur Individualbesteuerung.
Höhere Abzüge von der Bundessteuer
Der Bundesrat stellt für Ehepaare mit nur einem Haupteinkommen oder einem geringen Zweiteinkommen zwei Varianten zur Diskussion: eine mit einer Entlastungsmassnahme für jene Ehepaare, die durch die Reform steuerlich stärker belastet werden könnten, sowie eine ohne eine solche Massnahme. Der Abzug kann bis zu 14'500 Franken betragen und nimmt mit steigendem Zweiteinkommen ab. Entlastungsmassnahmen sind ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern geplant.
Der Kinderabzug soll von heute 6500 Franken auf 9000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert. Für Alleinstehende und Alleinerziehende ist ein Abzug von 6000 Franken vorgesehen, weil Haushalte, die aus mindestens zwei erwachsenen Personen bestehen, beispielsweise tiefere Wohnkosten haben.
Beschäftigungsboom erwartet
Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden – insbesondere Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung sowie zahlreiche Rentner-Ehepaare.
Der Bundesrat rechnet derzeit mit Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken. Davon entfallen rund 800 Millionen Franken auf den Bund und rund 200 Millionen Franken auf die Kantone. Die Individualbesteuerung ist gemäss den Bundesratsplänen auf allen Staatsebenen vorgesehen. Die Kantone müssten die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen. Offen sind die Auswirkungen auf die kantonalen Steuern.
Der Bund rechnet mit positiven Beschäftigungseffekten, da es vornehmlich für verheiratete Zweitverdienende attraktiver wird, mehr zu arbeiten. Die Umsetzung der Individualbesteuerung auf allen Staatsebenen könnte zur Schaffung von bis zu 47'000 Vollzeitstellen führen, wie der Bundesrat schreibt.