Am Ende geht es oft auch ums Geld, ob eine Ärztin oder ein Arzt nach der Ausbildung in der Hausarzt-Medizin arbeitet oder in einem anderen Bereich. Und genau an dieser Stellschraube soll nun gedreht werden: Die Zürcher Gesundheitsdirektion will mehr Geld sprechen, wenn Spitäler ihre Assistenzärztinnen und -ärzte im Bereich der inneren Medizin weiterbilden.
Fast doppelt so viel Geld
Neu sollen die Zürcher Spitäler für ebendiese Internisten-Weiterbildung maximal 25'000 Franken bekommen – pro Kopf und Jahr. Ebenso soll die Weiterbildung als Kinderärztin oder Psychiater diesen Betrag für die Spitäler generieren. Das ist fast doppelt so viel wie bis anhin – bisher haben die Spitäler für diese Weiterbildungen rund 10'000 Franken erhalten.
Vom neuen finanziellen Anreiz erhofft sich die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) eine Stärkung der medizinischen Grundversorgung im Kanton. Dass diese verbesserungswürdig scheint, erstaunt wenig angesichts wiederkehrender Medienberichte über den Hausärztemangel.
Ausserdem gebe es gar ein paar Gemeinden ohne Hausarztpraxen, und viele bestehende Praxen könnten mangels Kapazitäten keine neuen Patienten aufnehmen, so der Regierungsrat.
Insgesamt will sich der Kanton Zürich diese Weiterbildungen – und damit die medizinische Versorgung im Kanton – rund 41.5 Millionen Franken mehr kosten lassen. Das sind rund 10 Millionen mehr als heute.
Andere Fachrichtungen sollen beschränkt werden
Neu sollen dafür andere Fachrichtungen beschränkt werden. Dies, weil es in diesen Bereichen bereits genug Ärztinnen und Ärzte gebe, die ambulant arbeiten. Der Kanton nennt als Beispiele Herzspezialistinnen oder Urologen.
Konkret soll es bis 2025 in den Fachgebieten Kardiologie, orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Radiologie sowie Urologie nur dann eine neue Zulassung geben, wenn gleichzeitig jemand aus einem dieser Fachgebiete aufhört, als Arzt oder Ärztin tätig zu sein.
Geplant sind Höchstzahlen in gewissen medizinischen Bereichen. Ein Hintergrund dieses Plans ist, dass in finanziell lukrativeren Bereichen laufend spezialisierte Praxen eröffnet würden – so werde zwar das Angebot ausgebaut, aber stiegen auch die Kosten.
Diese Beschränkung ist aber noch nicht definitiv und geht zuerst in eine Vernehmlassung, wobei sich verschiedene Kreise dazu äussern können. Wird sie danach tatsächlich eingeführt, soll drei Jahre später wissenschaftlich erforscht werden, wie sie sich auswirkt.