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Teenagerin im Wald schwer verletzt: Täter schuldunfähig, sagt Gericht
Aus Nachrichten vom 11.11.2024. Bild: SRF
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Gerichtsprozess in Olten 14-Jährige im Wald schwerst verletzt – Täter ist schuldunfähig

  • Ein 40-jähriger Mann hat einen versuchten Mord begangen, ist aber nicht schuldfähig, sagt das Amtsgericht.
  • Der Mann hatte 2020 eine 14-jährige Joggerin in einem Wald bei Olten lebensgefährlich verletzt und versucht, zu vergewaltigen.
  • Für Staatsanwaltschaft und Verteidigung war klar, dass der Angeklagte schuldunfähig ist. 
  • Das sieht auch das Gericht so und verhängt eine stationäre Massnahme von vorerst fünf Jahren.
  • Ende Oktober wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt, jetzt hat das Gericht das Urteil in Olten SO bekanntgegeben. Es war versuchter Mord und versuchte Vergewaltigung. Ein zentraler Punkt in diesem Gerichtsfall war die Frage, ob der Täter schuldfähig ist. Ist er nicht, sagt das Gericht.

    Es verhängt deshalb an Stelle einer Gefängnisstrafe eine stationäre, therapeutische Massnahme, die nach fünf Jahren jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.

Gerichtsgebäude
Legende: Das Richteramt Olten-Gösgen in Olten am Montag 11. November. Hier haben die Richterinnen und Richter das Urteil bekannt gegeben. SRF/Christoph Studer

Die Tat in Olten machte damals national Schlagzeilen; das Opfer überlebte nur zufällig. Die Teenagerin wurde beim Joggen im Bannwald von einem Mann angegriffen. Dieser stach mehrmals mit einem Messer auf sie ein. Danach versuchte er sie zu vergewaltigen.

Erst als sich die 14-Jährige tot stellte, liess der Täter von ihr ab. Eine Passantin fand sie später. Das sei versuchter Mord, sagt das Amtsgericht. Der Beschuldigte habe es in Kauf genommen, dass die Teenagerin hätte sterben können.

Joggerin im Wald
Legende: Die Tat bewegte national. Eine 14-jährige Joggerin überlebte den Angriff nur zufällig und dank Hilfe von Passanten, sagt die Staatsanwaltschaft. Colourbox (Symbolbild)

Die Polizei verhaftete den Mann am Abend nach der Tat. Am Tatort fand sie sein Handy und die Tatwaffe. In den Ermittlungen stellte sich heraus, dass er für weitere sechs Sexual- und Gewaltdelikte in der Region Olten verantwortlich sein soll. Mehrmals hat er laut Anklage versucht, Frauen zu vergewaltigen. In zwei kleineren Fällen wurde er nun freigesprochen.

Mord und versuchte Vergewaltigung

Im Hauptanklagefall der Teenagerin fand das Oltner Gericht: Es war versuchter Mord. Ebenfalls gilt die Tat als versuchte qualifizierte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und als sexuelle Handlung mit einem Kind. Eine Vergewaltigung in rechtlichen Sinne sei es deshalb nicht, weil keine Penetration stattgefunden habe.

Für diese Taten sei der Mann aber nicht schuldfähig, erklärte der Richter am Montag. «Es bestand ein klarer Zusammenhang zwischen dem psychotischen Zustand und den Taten.»

Schizophrenie und psychotische Störungen

Der Mann hat die Tat 2020 in Olten und weitere Vorfälle nicht bestritten. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet er seit Jahren unter einer Art Schizophrenie mit psychotischen Störungen. Der Mann sagte bei der Begutachtung, er höre seit über 20 Jahren Stimmen. Bei den Taten habe er unter einem Bann gestanden.

Was genau bedeutet schuldunfähig?

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  • Das Gericht hat für den 40-jährigen Täter eine stationäre, therapeutische Massnahme ausgesprochen. Stationär bedeutet, dass er in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
  • Alle fünf Jahre kann seine Strafe um weitere fünf Jahre verlängert werden. Man spricht hier im Volksmund von der «kleinen Verwahrung».
  • Wenn jemand durch ein Gutachten zum Beispiel nachweislich schuldunfähig ist, dann gilt die Person als schuldunfähig und erhält keine Strafe. Das Gericht hat im aktuellen Fall den Täter darauf vorbereitet, dass er wohl mit mehreren Verlängerungen der Massnahmen rechnen muss. Frei käme er erst, wenn sich seine psychische Krankheit deutlich bessert und er keine Gefahr mehr wäre für die Gesellschaft.
  • Eine Gefängnisstrafe erhält ein Täter dann, wenn er schuldfähig ist. Das bedeutet, dass er oder sie gemäss Strafgesetzbuch (Artikel 19) fähig ist, «das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln.» Dann kann das Gericht jemanden aufgrund der Straftatbestände verurteilen. 

Vor Gericht sagte er nichts zu den Vorwürfen. Er ist im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer Klinik. Der Mann sei therapiewillig, weise aber eine hohe Rückfallgefahr auf, führte das Gericht aus.

Unterschiedliche Strafforderungen

Die Anklage forderte wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern und weiterer Delikte eine stationäre Massnahme von fünf Jahren. Sie verlangte die sogenannte «kleine Verwahrung». Verurteilte bleiben damit jeweils in der geschlossenen Psychiatrie bis zu einer allfälligen Heilung.

Anwälte von Opfern und Privatklägern bezweifelten die totale Schuldunfähigkeit. Die Schizophrenie könne eine Schutzbehauptung sein, so ihre Befürchtung. Der Verteidiger hingegen plädierte ebenfalls auf Schuldunfähigkeit.

Das Urteil könnte an die nächste Instanz weitergezogen werden. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 11.11.2024, 12:03 Uhr ; 

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