- Ein 40-jähriger Mann hat einen versuchten Mord begangen, ist aber nicht schuldfähig, sagt das Amtsgericht.
- Der Mann hatte 2020 eine 14-jährige Joggerin in einem Wald bei Olten lebensgefährlich verletzt und versucht, zu vergewaltigen.
- Für Staatsanwaltschaft und Verteidigung war klar, dass der Angeklagte schuldunfähig ist.
- Das sieht auch das Gericht so und verhängt eine stationäre Massnahme von vorerst fünf Jahren.
Ende Oktober wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt, jetzt hat das Gericht das Urteil in Olten SO bekanntgegeben. Es war versuchter Mord und versuchte Vergewaltigung. Ein zentraler Punkt in diesem Gerichtsfall war die Frage, ob der Täter schuldfähig ist. Ist er nicht, sagt das Gericht.
Es verhängt deshalb an Stelle einer Gefängnisstrafe eine stationäre, therapeutische Massnahme, die nach fünf Jahren jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.
Die Tat in Olten machte damals national Schlagzeilen; das Opfer überlebte nur zufällig. Die Teenagerin wurde beim Joggen im Bannwald von einem Mann angegriffen. Dieser stach mehrmals mit einem Messer auf sie ein. Danach versuchte er sie zu vergewaltigen.
Erst als sich die 14-Jährige tot stellte, liess der Täter von ihr ab. Eine Passantin fand sie später. Das sei versuchter Mord, sagt das Amtsgericht. Der Beschuldigte habe es in Kauf genommen, dass die Teenagerin hätte sterben können.
Die Polizei verhaftete den Mann am Abend nach der Tat. Am Tatort fand sie sein Handy und die Tatwaffe. In den Ermittlungen stellte sich heraus, dass er für weitere sechs Sexual- und Gewaltdelikte in der Region Olten verantwortlich sein soll. Mehrmals hat er laut Anklage versucht, Frauen zu vergewaltigen. In zwei kleineren Fällen wurde er nun freigesprochen.
Mord und versuchte Vergewaltigung
Im Hauptanklagefall der Teenagerin fand das Oltner Gericht: Es war versuchter Mord. Ebenfalls gilt die Tat als versuchte qualifizierte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und als sexuelle Handlung mit einem Kind. Eine Vergewaltigung in rechtlichen Sinne sei es deshalb nicht, weil keine Penetration stattgefunden habe.
Für diese Taten sei der Mann aber nicht schuldfähig, erklärte der Richter am Montag. «Es bestand ein klarer Zusammenhang zwischen dem psychotischen Zustand und den Taten.»
Schizophrenie und psychotische Störungen
Der Mann hat die Tat 2020 in Olten und weitere Vorfälle nicht bestritten. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet er seit Jahren unter einer Art Schizophrenie mit psychotischen Störungen. Der Mann sagte bei der Begutachtung, er höre seit über 20 Jahren Stimmen. Bei den Taten habe er unter einem Bann gestanden.
Vor Gericht sagte er nichts zu den Vorwürfen. Er ist im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer Klinik. Der Mann sei therapiewillig, weise aber eine hohe Rückfallgefahr auf, führte das Gericht aus.
Unterschiedliche Strafforderungen
Die Anklage forderte wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern und weiterer Delikte eine stationäre Massnahme von fünf Jahren. Sie verlangte die sogenannte «kleine Verwahrung». Verurteilte bleiben damit jeweils in der geschlossenen Psychiatrie bis zu einer allfälligen Heilung.
Anwälte von Opfern und Privatklägern bezweifelten die totale Schuldunfähigkeit. Die Schizophrenie könne eine Schutzbehauptung sein, so ihre Befürchtung. Der Verteidiger hingegen plädierte ebenfalls auf Schuldunfähigkeit.
Das Urteil könnte an die nächste Instanz weitergezogen werden. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.