- Stationäre Behandlungen sind deutlich teurer als ambulante.
- Der Kanton Luzern will solche bei 13 Eingriffen nur noch zahlen, wenn sie absolut nötig sind .
- Laut dem Kanton können damit jährlich mehrere Millionen Franken eingespart werden.
- Ärzteschaft und Spitäler warnen vor der Massnahme .
- Andere Kantone interessieren sich dafür.
13 Eingriffe stehen auf der Luzerner Liste: Herzkatheter-Untersuchungen, Mandeloperationen, Kniespiegelungen und weitere. Diese 13 Eingriffe werden bereits heute oft ambulant durchgeführt. Ambulante Behandlungen kosten den Kanton nichts – denn die Kantone finanzieren nur die stationären Eingriffe mit.
Wenn Eingriffe aber ohne Not stationär – also mit Übernachtung im Spital – vorgenommen werden, will der Kanton Luzern nicht mehr mitzahlen. Sei es, weil es gerade Platz im Spital hat oder weil die operierte Person zusatzversichert ist.
Man habe festgestellt, dass bei Zusatzversicherten deutlich öfter die stationäre Behandlung gewählt wird, was die Behandlungen auch für den Kanton teurer mache. Mit der neuen Regelung rechnet der Kanton deshalb damit, jährlich mehrere Millionen Franken zu sparen, ohne dass die Krankenkassen-Prämien steigen. Ganz abgeschafft werde die stationäre Behandlung nicht: Wenn es medizinsche Gründe für eine sationäre Behandlung gibt, bezahlt der Kanton auch seinen Anteil an den Kosten.
Gegen den Willen der Ärzte und Spitäler
Unzufrieden ist man über die neue Regelung bei der Ärztevereinigung FMH. Zentralvorstand Jürg Unger sagt: «Wir denken nicht, dass das ein weiser Schritt ist. Es ist eher ein Eingriff in ein hochkomplexes System, der für Luzern zum Bumerang werden könnte.»
Neben den Bedenken zur Sicherheit von Patienten kommen juristische Bedenken. Es werde Rechtsstreitigkeiten geben, wenn diese beispielsweise in andere Kantone ausweichen.
Damit rechnen auch die Spitäler. Bernhard Wegmüller vom Spital-Verband Hplus sagt: «Es kann nicht sein, dass Spitäler, die Patienten aus verschiedenen Kantonen haben, diese je nach Herkunft unterschiedlich behandeln müssen. Eine Regelung muss national sein und die Medizin muss dabei an erster Stelle stehen.»
Bald nationale Regelung?
Chancen auf eine nationale Regelung gibt es, denn auch andere Kantone interessieren sich für die Luzerner Regelung. Michael Jordi, Zentralsekretär der Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), sagt: «Es kann nicht 26 verschiedene Listen geben und es gibt auch keine ganze Palette von Leistungen, die einfach so in den ambulanten Bereich transferierbar sind.»
Paralell dazu klärt das Bundesamt für Gesundheit ebenfalls eine Lösung ab. Die Beteiligten werden sich in den nächsten Wochen treffen.