- Gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz können ab dem Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
- Neue eingetragene Partnerschaften sind ab dann nicht mehr möglich. Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen.
- Eine Bestimmung tritt bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie betrifft den Güterstand gleichgeschlechtlicher Paaren, die im Ausland eine Ehe geschlossen haben.
Das Gesuch um Durchführung des sogenannten Ehevorbereitungsverfahrens kann bereits vor Juli 2022 eingereicht werden, wie der Bundesrat weiter mitteilt. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine gemeinsame Erklärung der Partnerinnen oder Partner.
Auch Recht auf Adoption
Die «Ehe für alle» war am 26. September mit 64.1 Prozent Ja-Stimmen und von allen Kantonen angenommen worden.
Mit dem Gang zum Standesamt erhalten homosexuelle Paare künftig auch das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Ein ausländischer Partner oder eine ausländische Partnerin kann neu im vereinfachten Verfahren eingebürgert werden. Zudem erhalten lesbische Paare den rechtlichen Zugang zur Samenbank.
Ausserdem verändert die «Ehe für alle» die Rechtslage der Kinder von gleichgeschlechtlichen Paare. Die Elternschaft des nicht biologischen Elternteils wird ab Geburt anerkannt. Verboten bleiben die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft.