- Der Bundesrat lehnt die Inklusionsinitiative ab, setzt aber auf ein Massnahmenpaket mit schnellen, gesetzlichen Verbesserungen.
- Geplant sind mehr hindernisfreie Wohnungen und eine Ausweitung des IV-Assistenzbeitrags.
- Mit den Gesetzesänderungen sollen zentrale Anliegen der Initiative ohne langwierige Verfassungsänderungen umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat vier wichtige Entscheide zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefällt. Dabei lehnt er die von Behindertenorganisationen lancierte Inklusionsinitiative ab, schlägt jedoch ein Massnahmenpaket auf Gesetzesebene vor. Dieses soll rasche Verbesserungen bringen und Kernforderungen der Initiative aufgreifen.
Schneller zum Ziel ohne Volksinitiative?
Zu den geplanten Massnahmen gehören der Bau von mehr hindernisfreien und preisgünstigen Wohnungen, eine Ausweitung des IV-Assistenzbeitrags sowie die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache, die formal allerdings nicht Teil des Gegenvorschlags ist. Ziel ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben – jedoch ohne Verfassungsänderungen, die laut Bundesrat langwieriger und komplizierter umzusetzen wären.
Die Inklusionsinitiative fordert hingegen umfassende Gleichstellung in allen Lebensbereichen und auf allen Gesetzesebenen. Der Bundesrat teilt zwar die Grundanliegen, sieht jedoch auf Gesetzesstufe schneller umsetzbare Lösungen. Die Initiantinnen und Initianten könnten trotz des Gegenvorschlags auf eine Volksabstimmung drängen, wenn sie mit dem Massnahmenpaket unzufrieden sind.
Das Parlament wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen des Bundesrats befassen. Die Entscheide wurden am Montag der Öffentlichkeit präsentiert.