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Gleichstellung für Behinderte Bundesrat schlägt Inklusion auf Gesetzesstufe vor

  • Der Bundesrat lehnt die Inklusionsinitiative ab, setzt aber auf ein Massnahmenpaket mit schnellen, gesetzlichen Verbesserungen.
  • Geplant sind mehr hindernisfreie Wohnungen und eine Ausweitung des IV-Assistenzbeitrags.
  • Mit den Gesetzesänderungen sollen zentrale Anliegen der Initiative ohne langwierige Verfassungsänderungen umgesetzt werden.
Ältere Frau mit Brille im Gespräch.
Legende: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider spricht sich an einer Medienkonferenz zur Volksinitiative für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für einen schnelleren Weg auf Gesetzesstufe aus. Keystone/Peter Schneider

Der Bundesrat hat vier wichtige Entscheide zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefällt. Dabei lehnt er die von Behindertenorganisationen lancierte Inklusionsinitiative ab, schlägt jedoch ein Massnahmenpaket auf Gesetzesebene vor. Dieses soll rasche Verbesserungen bringen und Kernforderungen der Initiative aufgreifen.

Schneller zum Ziel ohne Volksinitiative?

Zu den geplanten Massnahmen gehören der Bau von mehr hindernisfreien und preisgünstigen Wohnungen, eine Ausweitung des IV-Assistenzbeitrags sowie die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache, die formal allerdings nicht Teil des Gegenvorschlags ist. Ziel ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben – jedoch ohne Verfassungsänderungen, die laut Bundesrat langwieriger und komplizierter umzusetzen wären.

Das ist der IV-Assistenzbeitrag

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Der Assistenzbeitrag der IV richtet sich an Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause leben möchten. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Betroffenen zu fördern und ihnen ein Leben ausserhalb von Institutionen zu ermöglichen.

Volljährige Versicherte haben Anspruch, wenn sie eine Hilflosenentschädigung beziehen und im eigenen Zuhause wohnen. Minderjährige müssen zusätzlich entweder eine Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren, mindestens zehn Stunden pro Woche auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten oder einen Intensivpflegezuschlag für Pflegebedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag erhalten.

Auch Versicherte, die in einem Heim leben, aber planen, dieses zu verlassen, können ein Gesuch für den Assistenzbeitrag bei der IV-Stelle einreichen.

Die Inklusionsinitiative fordert hingegen umfassende Gleichstellung in allen Lebensbereichen und auf allen Gesetzesebenen. Der Bundesrat teilt zwar die Grundanliegen, sieht jedoch auf Gesetzesstufe schneller umsetzbare Lösungen. Die Initiantinnen und Initianten könnten trotz des Gegenvorschlags auf eine Volksabstimmung drängen, wenn sie mit dem Massnahmenpaket unzufrieden sind.

Das Parlament wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen des Bundesrats befassen. Die Entscheide wurden am Montag der Öffentlichkeit präsentiert.

Korrigendum

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In einer früheren Version dieses Artikels war die Rede von einer «Erhöhung des IV-Assistenzbeitrages». Das ist falsch. Es geht um eine Ausweitung des Beitrags, also darum, dass eine Gruppe von Personen, die bisher kein Anrecht darauf hatte, neu diesen IV-Assistenzbeitrag ebenfalls beziehen können.

SRF News, 23.12.2024, 11:00 Uhr ; 

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