Kürzlich hat der Bundesrat die Regeln für die Härtefallgelder angepasst. Neu gelten behördlich geschlossene Betriebe automatisch als Härtefälle. Zudem können die Kantone höhere À-fonds-perdu-Beiträge auszahlen.
Ungleichbehandlung zeichnet sich ab
Zugleich zeichnet sich mit den neuen Regeln eine Ungleichbehandlung der Unternehmen ab. Denn je nach Kanton ist das Vorgehen ein anderes.
Im Kanton Bern etwa müssen alle Unternehmen, die bereits ein Härtefallgesuch eingereicht haben, ein neues Gesuch einreichen. Die Voraussetzungen hätten sich mit dem Bundesratsentscheid vom Mittwoch völlig verändert, begründet der Berner Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann diesen Schritt.
Ammanns Argumentation überzeugt nur bedingt. Denn auch in anderen Kantonen haben sich die Voraussetzungen für Härtefallgelder geändert. Trotzdem müssen die Unternehmen in Luzern oder St. Gallen kein neues Gesuch einreichen.
Auch Aargau will rückwirkend prüfen
Auch der Aargau will bei bereits erledigten Gesuchen rückwirkend prüfen, ob die Unternehmen Anspruch auf höhere Direktzahlungen haben. Dieser höhere Anspruch gelte jedoch nicht für Prüfungen im Schnellverfahren, da die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs zu hoch wäre.
Der Weg, um an die dringend benötigten Härtefallgelder zu kommen, bleibt also auch mit den neuen Regeln von Kanton zu Kanton verschieden. An der Ungleichbehandlung der Unternehmen ändert sich so schnell also nichts.