Der Kampf von Karl Riebli mit seiner Krankenkasse endet tragisch: Der 82-jährige erhält zwar vom Bundesgericht Recht, stirbt aber noch vor dem Urteil. Eine von spezialisierten Onkologen verschriebene Gentherapie kommt für ihn zu spät, weil die Kasse die Behandlung ablehnt. «Kassensturz» hat darüber berichtet .
59-jähriger finanziert sich Therapie ohne Krankenkasse
Nun kommt an die Öffentlichkeit, dass die kleine Krankenkasse SLKK auch einem zweiten todkranken Patienten die Kostengutsprache für die teure Krebstherapie «Kymriah» verweigert und ihn vor Gericht zwingt. Im Unterschied zu Karl Riebli, lebt dieser Patient. Er konnte sich die teure Therapie ohne die Krankenkasse SLKK finanzieren und ist heute krebsfrei.
Ihr Klient habe im Gegensatz zu Karl Riebli nur dank Glück überlebt, sagt Monika Gattiker. Sie ist die Anwältin des 59-jährigen. «Eine solche Lotterie ist gefährlich und nicht haltbar in der obligatorischen Grundversicherung», sagt die aufs Krankenversicherungsrecht spezialisierte Anwältin.
Vertrauensarzt der Kasse ist kein Onkologe
Was auffällt: Bei der Kasse hat in beiden Fällen derselbe Vertrauensarzt geprüft, ob die Therapie gemäss den Vorgaben in der Grundversicherung wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam ist. Die Kasse behauptet in den Akten, ihr Vertrauensarzt sei ein Onkologe. Tatsächlich ist es ein Facharzt für Innere Medizin, der den Einsatz der hochspezifischen Therapie für beide Versicherten abgelehnt hat.
Wenn eine Behandlung im Leistungskatalog aufgeführt ist, muss die Krankenkasse diese bezahlen
Verfahren gegen SLKK läuft
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sagt, die SLKK müsse die Gleichbehandlung in der Grundversicherung sicherstellen: «Es ist nicht akzeptabel, dass das hier nicht der Fall ist. Wenn eine Behandlung im Leistungskatalog aufgeführt ist, muss die Krankenkasse diese bezahlen», sagt Amtssprecher Jonas Montani. Das BAG hat ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die SLKK eröffnet.
Der 59-jährige, der nur dank Glück überlebt hat, will sich öffentlich nicht äussern. Zu sehr hätten ihn die Krankheit und die Streitigkeiten mit der Kasse mitgenommen. «Es ist ein Fall, der sehr drastisch vor Augen führt, welche Macht Krankenkassen und Vertrauensärzte haben und wie machtlos Versicherte gegenüber einer Krankenkasse sind», sagt seine Anwältin Monika Gattiker.
Sozialversicherungsgericht Zürich muss entscheiden
Ein Bundesgerichtsurteil gegen die SLKK in Sachen «Kymriah» ist bereits gesprochen. Beim zweiten Fall steht ein Gerichtsentscheid noch aus. Das Zürcher Sozialversicherungsgericht wird darüber entscheiden müssen.