Klimaschutz: Die Fördergelder für den Ersatz von fossilen Heizungen sollen erst in eineinhalb Jahren fliessen. Die entsprechende Verordnung sei für den 1. Januar 2025 geplant, sagte Energieminister Albert Rösti.
Die entsprechende Verordnung werde zurzeit ausgearbeitet, sagte Rösti. «Aber man braucht einfach Zeit.» Denn dabei müssten verschiedene Fragen geklärt werden, welche Heizungen ersetzt werden könnten und mit welchem Prozentsatz der Umbau unterstützt werde. «Auf den 1. Januar 2025 soll die Verordnung in Kraft treten», sagte Rösti.
Wir sind nicht noch nicht aus der Situation einer möglichen Mangellage raus.
Der Energieminister, der seit genau sechs Monaten im Amt ist, wies auch darauf hin, dass gleichzeitig ein neues CO₂-Gesetz ausgearbeitet werden müsse. «Da läuft sehr viel parallel.» Ausserdem gebe es einen anderen Punkt: «Wir sind noch nicht aus der Situation einer möglichen Mangellage raus.» Das Risiko sei aber kleiner geworden und im Moment beherrschbar. Darum sei eine verkürzte Vernehmlassung auch nicht angebracht.
Verkehr: Im Abstimmungskampf hatte Rösti versprochen, dass es keine neuen Verbote geben werde. Auf die Frage, ob er sich daran halten werde, antwortete der SVP-Bundesrat mit einem Ja. Daran erinnert, dass er vor wenigen Tagen im Bundesrat einen Bericht durchgebracht hat, mit dem sich die Schweiz dem nächsten Schritt der EU – dem Verbot von Benzin- und Dieselautos in zwölf Jahren – anschliessen solle, widerspricht Rösti.
Es handele sich um einen Bericht, der aufzeige, was passieren könnte, und der auf Optionen hinweise. «Wir haben nicht im Sinn, konkrete Verbote im Gesetz zu verankern.» Es handele sich nicht um ein Verbot von Verbrennungsmotoren – man werde in Zukunft ja alternative Brennstoffe haben. «Mein Vorschlag wird sicher keine Verbote enthalten, was aber der Bundesrat und das Parlament daraus machen werden – da kann ich kein Versprechen geben. Das wäre vermessen.»
Strom: Auf die Frage angesprochen, wo die zwei bis drei Gaskraftwerke, die als Reservekraftwerke gebaut werden sollen, dereinst hinkommen, kann Rösti noch keine Antwort geben: «Das kann ich noch nicht sagen, das betrifft letztlich die Ausschreibung.» Er wies aber darauf hin, dass in Birr (AG) bereits ein solches stehen würde. Dieses sei per Notrecht vor seinem Amtsantritt erstellt worden. Es wurde bisher nicht gebraucht und würde nur eingesetzt werden, kurz bevor es tatsächlich zu einer Mangellage käme.
Die Bevölkerung versteht, dass eine Strommangellage um jeden Preis zu verhindern ist.
«Für eine solche Versicherung gibt es momentan keine andere Technologie, mit der man im Winter so schnell so viel Leistung hinbringen würde.» Allerdings dürfe man das temporäre Reservekraftwerk in Birr – wegen des grossen Lärms, den es bei Betrieb produzieren würde – nur bis Anfang 2026 betreiben. Bei einem neuen, definitiven Kraftwerk müsse man – im Gegensatz zu Birr, wo wegen der Dringlichkeit Ausnahmen gemacht wurden – die Lärmschutz- und Luftreinhaltevorschriften erfüllen.
«Wenn wir aufzeigen können, dass es nur für den Notfall ist, nur als Versicherung, dann versteht die Bevölkerung, dass eine Strommangellage, um jeden Preis zu verhindern ist.» Denn, wenn aus der Steckdose kein Strom mehr käme, dann breche innerhalb von wenigen Tagen das Chaos im ganzen Land aus.