- Umweltminister Albert Rösti hat die Argumente des Bundesrats für das Klimaschutzgesetz vorgestellt.
- Weil die Schweiz bei Erdöl und Erdgas vollständig vom Ausland abhängig sei und die fossilen Energien das Klima belasten, wollen Bundesrat und Parlament den Gas- und Ölverbrauch senken.
- Über das Klimaschutzgesetz stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung am 18. Juni ab.
Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie, wie Bundesrat Albert Rösti vor den Medien sagte. Erdöl und Erdgas stammten vollständig aus dem Ausland. «Öl und Gas sind auch nicht unendlich verfügbar», so der Vorsteher Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) weiter.
Deshalb solle die Schweiz längerfristig davon wegkommen. Zudem belasteten die fossilen Energieträger das Klima stark.
Gesetz ohne Verbote und neue Gebühren
Um diese Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat, Parlament und Kantone den Verbrauch fossiler Energien senken. Bis 2050 soll der Ausstoss schädlicher Klimagase unter dem Strich auf null gesenkt werden.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet Bund und Kantone, Massnahmen zu ergreifen. Dies sei notwendig, sagte Rösti, denn Hochwasser, Trockenheit, Hitze, aber auch Murgänge und Steinschläge würden der Bevölkerung zunehmend zu schaffen machen.
Das Gesetz verzichte auf neue Verbote, Vorschriften, Gebühren, Steuern und Abgaben, betonte Rösti. Stattdessen erhalten Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung ersetzen oder ihr Haus besser isolieren, finanzielle Unterstützung. Dafür sind laut dem Gesetz jährlich 200 Millionen Franken vorgesehen.
Der Bund soll auch den Ersatz von Elektroheizungen finanziell unterstützen, denn diese verbrauchten im Winter rund zehn Prozent des Schweizer Stroms. Das entspricht der Menge, die das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern in einem ganzen Jahr produziert hatte. «Der Ersatz von Elektroheizungen ist für mich ein zentraler Punkt des Gesetzes», sagte Rösti.
Laut Rösti werden auch Industrie und Gewerbe unterstützt, wenn sie in innovative Klimatechnologien investieren. Dafür seien über sechs Jahre jeweils 200 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.
3.2 Milliarden Franken über maximal zehn Jahre
Insgesamt bestehe ein Finanzbedarf von 3.2 Milliarden Franken über maximal zehn Jahre, sagte Rösti. «Die Fördermassnahmen werden aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert.»
Es sei unbestritten, dass bei einer Annahme des Gesetzes der Strombedarf wegen des Ersatzes der fossilen Energien ansteigen würde. Doch «Klimapolitik fängt mit Energiepolitik an», so Rösti weiter. Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie müssten darum rasch ausgebaut werden.
Das Parlament hat im Mantelerlass einen Zubau von 45 Terrawattstunden (TWh) Strom vorgesehen. Das sind 75 Prozent der heute bereits bestehenden Stromproduktion, die zugebaut werden müssen.
Dies erfordere die Bereitschaft der Gesellschaft, diesen Zubau mit allen Auswirkungen mitzutragen, sagte Rösti. Weitere Massnahmen müsse das Parlament beschliessen.