Das Wichtigste in Kürze
- Wollen Minderjährige ein Handy-Abonnement, müssen die Eltern dieses lösen. Sie sind dann Inhaber des Abos und der dazugehörenden Telefonnummer.
- Wird das Kind volljährig und will selber Inhaber des Abos und der Handynummer sein, kassieren verschiedene Anbieter saftige Gebühren.
- Sie begründen diese mit administrativem Aufwand. Dabei spielt es keine Rolle, dass es nur um die Übertragung eines ehemaligen Jugendabonnements auf den bisherigen Nutzer geht.
Die Mutter hatte damals bei Salt das Handy-Abonnement für ihren minderjährigen Sohn gelöst. Anders hätte er gar kein Abo bekommen. Inzwischen ist der junge Mann volljährig geworden. Und er möchte sein Abo auch ohne die Bestätigung und Einwilligung der Mutter verlängern oder anpassen können. Er fragte bei Salt nach, was er dafür tun müsse. Einerseits ein Formular ausfüllen, andererseits eine Gebühr von 49.95 Franken bezahlen.
Ein happiger Betrag gemessen an seinem Lehrlingslohn, meint der 18-jährige. Er sagt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Ich finde es daneben, dass Salt so viel für den Inhaberwechsel verlangt, wenn man doch bereits Kunde ist.» Denn das Handy-Abonnement bleibe in der Familie und der Nutzer sei weiterhin derselbe.
Auch UPC und Sunrise verlangen eine Gebühr
Salt schreibt in einer Stellungnahme, der Wechsel sei mit administrativem Aufwand und Kosten verbunden. So müsse der Anbieter Unterschriften und Ausweisdokumente verifizieren, die Bonität des Abo-Besitzers prüfen und Namensänderungen in allen Systemen vornehmen.
Die knapp 50 Franken würden dafür allen Kunden systematisch in Rechnung gestellt, «unabhängig vom Grund der Änderung des legalen Eigentümers eines Abonnements. Sie werden dieselben Gebühren auch bei unserer Konkurrenz finden.»
Das stimmt. Auch Sunrise und UPC verlangen eine Gebühr, wenn ein volljährig gewordenes Kind sein Handy-Abo von den Eltern übernimmt. Mit 40 Franken fallen die Kosten etwas geringer aus als bei Salt. Am kundenfreundlichsten ist die Praxis von Swisscom. Dort ist ein Inhaberwechsel kostenlos, unabhängig davon, ob er innerhalb oder ausserhalb der Familie geschieht.