Das Wichtigste in Kürze
- Wird im Kanton Freiburg das Handy-Verbot an Schulen missachtet, können die Geräte der Schülerinnen und Schüler eingezogen und tagelang einbehalten werden, bis maximal zwei Wochen.
- Rechtsexperten finden das entsprechende kantonale Reglement heikel. Dass das Handy den Schülern nach Schulschluss nicht wieder ausgehändigt werde, sei unverhältnismässig.
- Andere Kantone wie zum Beispiel Baselland oder Zürich sehen ebenfalls einen Einzug von Mobiltelefonen vor, dort erhalten die Schüler die Geräte aber nach Schulschluss zurück.
- Der Vorsteher des zuständigen freiburgischen Amts verteidigt die Massnahme mit ihrer Effizienz. Die betroffenen Schüler sollen daraus etwas lernen.
An einer Schule in Murten ist es im Februar zu einer alltäglichen Situation gekommen: Schüler sind dem Unterricht nicht gefolgt, der Lehrer stellte sie als Strafe vor die Türe. Kurz darauf erwischte er sie dann auch noch am Handy und bestimmte: Wegen Missachtung des Handy-Verbots an der Schule müssen sie die Geräte im Sekretariat abgeben. Abholen könnten die Schüler ihre Geräte erst wieder in drei Tagen.
Wichtige Anrufe für eine Schnupperlehre verpasst
Das Problem: Einer der Schüler erwartete dringende Rückrufe von Betrieben wegen einer möglichen Schnupperlehre. Der Vater des Schülers erzählt im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», dass er an der Schule intervenieren musste, damit sein Sohn zwischendurch wenigsten einen Blick auf sein Handy werfen konnte. So wurde klar, dass er entsprechende Anrufe verpasst hatte, konnte aber immerhin von zuhause aus den Betrieben zurückrufen.
Dürfen Schulen die Mobiltelefone ihrer Schüler als Bestrafung über die Schulzeit hinaus einbehalten? Ja, sagt Andreas Maag, der Vorsteher des kantonalen Amts für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht. Dies sei in einem Reglement zum Schulgesetz des Kantons Freiburg seit 2016 so geregelt. Die Schuldirektoren hätten eine solche Regelung verlangt, um eine rechtliche Grundlage für den Handy-Einzug zu haben. Es handle sich um eine sehr effiziente Massnahme, sagt Andreas Maag weiter.
Als Erziehungsmassnahme unverhältnismässig
Rechtsprofessor Bernhard Waldmann von der Universität Freiburg findet die Regelung rechtlich heikel. Dass Schülerinnen und Schülern Mobiltelefone bei einem Verstoss gegen die Regeln weggenommen werden, sei zwar möglich und rechtlich auch in Ordnung. Als erzieherische Massnahme ein Handy während mehrerer Tage einzubehalten, sei jedoch unverhältnismässig.
Andere Kantone gehen weniger weit
Die kantonale Regelung komme hier mit den Grundrechten von Schülerinnen und Schülern in Konflikt. Insbesondere würde die von der Verfassung postulierte Eigentumsgarantie unrechtmässig eingeschränkt, wenn das Handy auch ausserhalb der Schulzeit weggesperrt werde. Der Kanton Basel-Landschaft zum Beispiel sehe in einer Verordnung vor, dass Geräte spätestens am Ende des gleichen Tages wieder zurückgegeben werden.
Rechtsprofessor Bernhard Waldmann bemängelt an der Regelung im Kanton Freiburg zudem, dass die Massnahme nicht in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt wird, wie das sonst bei disziplinarischen Massnahmen üblich sei. Das bedeutet, dass Schüler oder ihre Eltern die Massnahme nicht anfechten können. Dies könnten sie einzig im Nachhinein, wenn sie eine schriftliche Feststellungsverfügung einfordern.
Bisher keine Reklamationen oder Beschwerden
Amtsvorsteher Andreas Maag verteidigt die Regelung, auch wenn ihm bewusst sei, dass sie rechtlich heikle Bereiche betreffe. Es gebe bisher jedoch keinen Gerichtsentscheid, der die Regelung in Frage stelle. Zudem seien ihm bis zum jetzigen Fall keine Reklamationen oder Beschwerden von Betroffenen bekannt.