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Überbrückungsrente ab 60 steht
Aus Rendez-vous vom 10.06.2020. Bild: Keystone
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Hoffnung für Arbeitslose 60+ Überbrückungsrente ist einen Schritt weiter

  • Wer 60 oder älter ist und keine Arbeit mehr findet, soll eine Überbrückungsrente erhalten.
  • Der Ständerat hat dem Vorschlag der Einigungskonferenz mit 27 zu 16 Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.
  • Am Donnerstag muss noch der Nationalrat darüber befinden.

Es brauche diese 150 Millionen Franken für Personen zwischen 60 und 65 Jahren, die ausgesteuert werden, damit sie nicht in die Sozialhilfe abrutschen. Sie hätten es schwer auf dem Arbeitsmarkt, sagte Bundesrat Alain Berset.

Auch der St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner unterstrich, für viele Betroffene gebe es keine Alternative: «Es gibt eine Gruppe, die es sehr schwer hat auf dem Arbeitsmarkt, die es nicht geschafft hat, trotz Hunderten Bewerbungen.» Diese Menschen seien auf eine solche Lösung angewiesen.

Rechsteiner am Podium
Legende: Paul Rechsteiner von der SP sprach sich für die neue Sozialleistung für ältere Arbeitslose aus. Keystone

Nein-Stimmen kamen aus der SVP, der CVP- und der FDP-Fraktion. Auch der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder sprach sich dagegen aus. Er fürchtet hohe Kosten und mehr Arbeitslosigkeit: «Diese Vorlage ist, gerade zum jetzigen Zeitpunkt der Coronakrise, ein Steilpass für alle Unternehmen, ihre teuren, älteren Mitarbeiter in diese neue Sozialkasse zu entlassen.»

Wer hätte Anspruch auf eine Leistung?

Box aufklappen Box zuklappen

Das Gesetz sieht vor, älteren ausgesteuerten Arbeitslosen zwischen 60 und 65 Jahren mit einer Rente unter die Arme zu greifen. Als Vorbild dienen die bereits etablierten Ergänzungsleistungen. Überbrückungsleistungen beantragen können laut Parlamentsbeschluss Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Das entspricht der Hälfte der Vermögensschwelle für Ergänzungsleistungen. Zum Reinvermögen zählen auch Guthaben aus der 2. Säule, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen. Zudem soll die Überbrückungsrente gegen oben begrenzt sein.

Nach dreimaligem Hin und Her zwischen den Räten musste wegen eines Details die Einigungskonferenz ans Werk. Es ging um die Höhe des Plafonds für Alleinstehende, bei dem der Ständerat den Faktor 2 des allgemeinen Lebensbedarfs vorsah, der Nationalrat aber das 2.25-Fache. In der Einigungskonferenz setzte sich der Vorschlag des Nationalrats durch.

Argument im Abstimmungskampf

Auch die grosse Kammer dürfte deshalb am Donnerstag dem Vorschlag zustimmen. Die Vorlage wäre in dem Fall bereit für die Schlussabstimmungen. Das neue Sozialwerk hätte schon in der Frühjahrssession unter Dach und Fach gebracht werden sollen, die wegen der Coronakrise aber abgebrochen wurde.

Grund für die Eile ist die Abstimmung zur Begrenzungsinitiative der SVP im September. Die Gegner der Initiative sehen in den Überbrückungsrenten ein geeignetes Argument im Abstimmungskampf, da sie negative Folgen der Personenfreizügigkeit abfedert. «Das Ja ist sehr wichtig für uns», sagt denn auch Gewerkschafts-Präsident und SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard.

Nächste Woche will die SVP-Fraktion entscheiden, ob sie das Referendum ergreift. Damit könnte es nach der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative also auch noch eine Abstimmung über die Überbrückungsleistungen geben.

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Thomas Minder: «Steilpass für Unternehmen in Coronakrise»
aus Nachrichten vom 10.06.2020. Bild: Keystone
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SRF 4 News, 10. Juni 2020, 10:00 Uhr ; 

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