- Der Nationalrat hat zum dritten Mal über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose beraten.
- Es bleibt trotzdem eine einzige inhaltliche Differenz zum Ständerat. Diese betrifft die Obergrenze der Überbrückungsrente.
- Nun muss die Einigungskonferenz einen Kompromiss schmieden.
Wer im 60. Altersjahr oder danach ausgesteuert wird, soll Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. In diesem Punkt sind sich die eidgenössischen Räte einig. Doch wie hoch diese ausfallen sollen – darüber herrscht Uneinigkeit.
Zumindest eine Differenz ist nun bereinigt. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und setzte für Ehepaare und Personen mit Kindern den Plafond der Überbrückungsleistungen beim 2.25-fachen des allgemeinen Lebensbedarfs fest. Dieser Plafond enthält auch die separat vergüteten Krankheits- und Behinderungskosten.
«Wichtige Geste» blieb aus
Eine Minderheit um Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) wehrte sich vergeblich, diese Kosten ebenfalls für den Plafond zu berücksichtigen. Es gehe um eine «kleine Geschichte», die aber eine enorm wichtige Geste gegenüber den Betroffenen sei: die Vergütung der Krankheitskosten. Prelicz-Huber plädierte dafür, etwas grosszügiger und menschlicher zu sein.
Albert Rösti (SVP/BE) forderte hingegen die Beibehaltung der Version des Ständerates: «Diese Rente kommt zur völligen Unzeit», sagte er in Hinblick auf die Coronakrise.
«Was werden die Arbeitgeber tun, die knapp bei Kasse sind und wissen, dass die Kurzarbeit ausläuft? Sie werden genau diese älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen, weil sie wissen, dass es eine Überbrückungsrente gibt», sagte Rösti.
Die Mehrheit folgte in dieser Frage der strengeren Version des Ständerates, und zwar mit 160 zu 28 Stimmen.
Geht die Vorlage bachab?
Es verbleibt damit eine letzte Differenz, die die Einigungskonferenz klären muss: die Höhe des Plafonds für Alleinstehende. Der Ständerat sieht dafür den Faktor 2 des allgemeinen Lebensbedarfs vor, der Nationalrat aber das 2.25-fache.
Das Geschäft geht nun kommende Woche in die Einigungskonferenz. Diese muss einen Kompromissvorschlag ausarbeiten. Dabei dürfte sich die Version des Nationalrats durchsetzen.
Der Ständerat entscheidet am 10. Juni über den Antrag der Einigungskonferenz, der Nationalrat am Tag darauf. Lehnt einer der beiden Räte den Kompromiss ab, ist die ganze Vorlage vom Tisch. Ältere Arbeitslose würden in diesem Fall keine Überbrückungsleistungen erhalten.