- Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist im vergangenen Jahr eine Rekordzahl von 45 Beschwerden eingegangen, 7 mehr als im Vorjahr.
- Die meisten betrafen Fernsehausstrahlungen und den Online-Bereich der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG).
- Bei 7 der 31 erledigten Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest, wie es in einer Mitteilung der Beschwerdeinstanz heisst.
Gegenstand der neu eingegangenen Beschwerden bildeten demnach fast ausschliesslich Publikationen der SRG, nämlich von Schweizer Radio und Fernsehen SRF (30), Radio Télévision Suisse RTS (12) und Radiotelevisione Svizzera RSI (2). Die einzige Ausnahme war eine Sendung von Telebasel.
In erster Linie gerügt wurden Nachrichtensendungen und andere Informationsformate. Bei den beanstandeten Publikationen ging es unter anderem um den Konflikt in Gaza, eidgenössische und kantonale Abstimmungen, Wahlen, politische und gesellschaftliche Aktualitäten, hängige und abgeschlossene Strafverfahren sowie Auswirkungen der Coronapandemie.
Ausserparlamentarische Kommission
Die seit 1984 bestehende Unabhängige Beschwerdeinstanz ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay.
Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben.