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In Schlussabstimmung versenkt Wechsel von Armee in Zivildienst wird nicht erschwert

  • Die Vorlage, die den Wechsel von der Armee in den Zivildienst erschweren sollte, ist im Nationalrat in der Schlussabstimmung gescheitert.
  • Die grosse Kammer lehnte die Vorlage mit 103 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.
  • Der Ständerat dagegen hatte mit 33 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Die Vorlage ist damit vom Tisch.

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Die Schlussabstimmung im Nationalrat
Aus News-Clip vom 19.06.2020.
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Strittig war in den Ratsdebatten die einjährige Wartefrist für Armeeangehörige gewesen, die zum Zivildienst wechseln wollen. Auf Antrag der Linken hatte der Nationalrat diese zunächst abgelehnt. Zuletzt wollte eine rot-grüne Minderheit in der grossen Kammer daran festhalten, unterlag aber.

Mache man den Zivildienst unattraktiver, mache man die Armee nicht attraktiver, hatte Priska Seiler Graf (SP/ZH) im Nationalrat gesagt. «Die Wartefrist ist nichts anderes als Schikane», sagte Beat Flach (GLP/AG). Die Wartefrist gebe Zeit, den Wechsel mit dem Betroffenen gründlich zu prüfen, hielt Thomas Rechsteiner (CVP/AI) dagegen.

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Priska Seiler-Graf: «Massnahme hat einen rein strafenden Charakter»
Aus News-Clip vom 04.06.2020.
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Hintergrund der nun verworfenen Gesetzesänderung war die Sorge um die Bestände bei der Armee. Das Interesse am Zivildienst stieg mit der Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 sprunghaft an. Zuletzt war der Trend aber wieder rückläufig. Neben dem Wartejahr waren andere Massnahmen geplant.

Die Kernpunkte der gescheiterten Vorlage

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Der Zivildienst sollte – wie heute – anderthalbmal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden bereits geleistete Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln. Für Offiziere und Unteroffiziere sollte neu ebenfalls der Faktor 1.5 gelten. Bislang und nun also weiterhin gilt der Faktor 1.1.

Weiter sollte der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach hätte eine jährliche Einsatzpflicht bestanden. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die Rekrutenschule noch nicht bestanden haben, hätten ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen müssen.

Gar nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden sollten Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Dies sollte verhindern, dass sich Armeeangehörige mit dem Wechsel der Schiesspflicht entziehen.

Ausserdem sollten keine Einsätze mehr erlaubt sein, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern. Damit sollte kein Anreiz mehr bestehen, zwecks beruflicher Weiterbildung zum Zivildienst zu wechseln.

Der Zivildienstverband Civiva, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa), die Grünen und die SP hatten bereits ein Referendum gegen die Gesetzesänderungen angekündigt. Auch die GLP wollte dieses unterstützen.

SRF 4 News, 19.06.2020, 11 Uhr ; 

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