- Der Bundesrat lehnt eine Volksinitiative ab, die Privaten das Abbrennen von lautem Feuerwerk verbieten will. Er will auch keinen Gegenvorschlag dazu.
- Rechtsgrundlagen, um Feuerwerk einzuschränken, gebe es in Kantonen und Gemeinden bereits, schreibt der Bundesrat.
Böller oder Knaller sollen von Privatpersonen nicht mehr abgebrannt werden dürfen – und das schweizweit, fordert die Initiative. Erlaubt bleiben sollen hingegen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen. Auch an überregionalen Veranstaltungen soll, mit Genehmigung des Kantons, Feuerwerk erlaubt bleiben.
Nationales Verbot unverhältnismässig
Der Bundesrat entgegnet: Lärm und Feinstaubemissionen von privaten Böllern seien zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering. Landesweite Einschränkungen der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern seien nicht nötig und unverhältnismässig.
Die Initiative gegen privaten Feuerwerkslärm wird von Organisationen wie dem Schweizer Tierschutz (STS), Wildtierschutz Schweiz, Stiftung Tier im Recht, Pro Natura, Greenpeace Schweiz und der Lärmliga Schweiz unterstützt. Sie argumentieren unter anderem mit dem Tierwohl: Die Böllerei versetze Haustiere und Wildtiere in Stress und Panik.
Dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird und bei Tieren Reaktionen auslösen kann, ist dem Bundesrat laut der Mitteilung bewusst. So machten viele Kantone und Gemeinden bereits von ihrem Recht Gebrauch, das Abbrennen von Feuerwerk einzuschränken oder zu verbieten.