- Bundesanwalt Michael Lauber will trotz des zunehmenden Drucks in seinem Amt bleiben.
- Dass das ominöse dritte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zur aktuellen Situation geführt habe, sei geradezu absurd.
- Die Aufsichtsbehörde griff Lauber vor den Medien aufs Schärfste an und prangerte eine «heraufbeschworene institutionelle Krise» an.
Der Bundesanwalt Michael Lauber sprach von einem «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft» und einer «heraufbeschworenen institutionellen Krise». Er warf der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) vor, dass sie nicht von einer Vertrauensbeziehung ausgehe. Aussagen würden aus dem Zusammenhang gerissen.
Dagegen werde er kämpfen und auch nicht von seiner Kandidatur absehen. «Jetzt erst recht», sagte Lauber.
Dass informelle Treffen nicht protokolliert worden seien, sei die Ursache für die heutige «gravierende Situation», räumte Lauber ein. «Dafür trage ich die volle Verantwortung.» Auch sei es nicht optimal, dass er das mögliche dritte Treffen mit dem Präsidenten der Fifa, Gianni Infantino, nicht von sich aus wiedergefunden habe.
«Ich lüge nicht»
Lauber blieb dabei, dass er sich nicht erinnert. «Ich verstehe sehr wohl, dass es schwierig ist, das zu verstehen», sagte er. Er sei aber der Wahrheit verpflichtet. «Ich lüge nicht.» Zuvor war Lauber von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommission befragt worden.
Die AB-BA gab bekannt, dass sie eine Disziplinaruntersuchung eröffnet. Sie will mögliche Amtspflichtverletzungen des Bundesanwaltes beim Fifa-Verfahrenskomplex klären.
Mit der Untersuchung wird eine externe Fachperson betraut. Damit wolle sie ein objektives Verfahren sicherstellen, schrieb die Aufsichtsbehörde. Um wen es sich handelt, soll später mitgeteilt werden. Mögliche Folgen einer Disziplinaruntersuchung sind eine Verwarnung, ein Verweis oder eine Lohnkürzung für maximal ein Jahr.
Drittes Treffen vergessen
Im Fokus stehen informelle Treffen mit Fifa-Präsident Infantino. Solche Treffen sind zulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben.
Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Lauber stritt aber ab, dieses bewusst verschwiegen zu haben. Er machte geltend, sich nicht daran erinnern zu können. Aufgrund von Agendaeinträgen und SMS gehe er davon aus, dass das dritte Treffen stattgefunden habe, sagte Lauber Ende April in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. «Ich erinnere mich aber nicht an das Treffen.»
Wiederwahl gefährdet
Der Bundesanwalt sagte damals auch, er werde im Sommer für eine weitere Amtszeit kandidieren und seine Kandidatur auch dann nicht zurückziehen, wenn ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet werde.
Die Wiederwahl für die dritte Amtszeit steht in der Sommersession an. Nächste Woche entscheidet die Gerichtskommission des Parlaments, ob sie den Bundesanwalt zur Wiederwahl empfiehlt. Die offenen Fragen um die Treffen mit Infantino dürften Lauber zumindest Stimmen kosten.
Weitere Personen dabei
Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung. Dabei geht es um den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der Infantino als persönlicher Bekannter bei einem oder mehreren Treffen begleitet hat. Arnold hatte nach Darstellung Laubers den Wunsch der Fifa-Führung nach einem Austausch mit der Bundesanwaltschaft übermittelt.
Arnold ist jedoch ein unbeteiligter Dritter. Sind Verfahrensinhalte besprochen worden, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen.