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«Hat Lauber gelogen?»
Aus Tagesschau vom 10.05.2019.
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Neuer Druck auf Bundesanwalt Disziplinaruntersuchung gegen Michael Lauber

  • Gegen Bundesanwalt Michael Lauber wird eine Disziplinaruntersuchung eröffnet.
  • Das gab die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) bekannt.
  • Es geht unter anderem um verschiedene Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit Fifa-Chef Gianni Infantino, die nicht protokolliert wurden und über deren Zahl der Bundesanwalt unterschiedliche Angaben gemacht hatte.
  • Die Bundesanwaltschaft hat auf 15.30 Uhr eine Medienkonferenz anberaumt. Tritt Lauber zurück oder verteidigt er sich? Die Medienkonferenz wird auf SRF info, srf.ch/news und in der SRF App live übertragen.

Mit der Untersuchung sollen mögliche Amtspflichtverletzungen des Bundesanwaltes im Rahmen der Fifa-Verfahren disziplinarrechtlich geklärt werden, schreibt die Aufsichtsbehörde AB-BA in einer Mitteilung.

Die Aufsichtsbehörde beauftragt eine externe Fachperson mit der Untersuchung. Damit wolle sie ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, schreibt sie. Um wen es sich bei der externen Fachperson handelt, soll später mitgeteilt werden.

Drittes Treffen «vergessen»

Lauber stellt sich in Kürze den Fragen der Medien. Im Fokus stehen informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zwar zulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben.

Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Lauber stritt aber ab, dieses bewusst verschwiegen zu haben. Er sagte gegenüber Radio SRF, er könne sich nicht daran erinnern. Aufgrund von Agendaeinträgen und SMS gehe er aber davon aus, dass das dritte Treffen stattgefunden habe.

Giani Infantino hält sich die Hände ans Kinn und studiert. Man sieht  nur seinen Kopf.
Legende: Im Zentrum der Untersuchung stehen verschiedene Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit Fifa-Chef Gianni Infantino, die nicht protokolliert wurden und über deren Zahl der Bundesanwalt unterschiedliche Angaben gemacht hatte. Keystone

Der Bundesanwalt sagte damals auch, er werde im Sommer für eine weitere Amtszeit kandidieren und seine Kandidatur auch dann nicht zurückziehen, wenn ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet werde.

In der Sommersession steht Laubers Wiederwahl für die dritte Amtszeit an. Nächste Woche entscheidet die Gerichtskommission des Parlaments, ob sie den Bundesanwalt zur Wiederwahl empfiehlt.

Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung

Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung. Dabei geht es um den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der Infantino bei einem oder mehreren Treffen begleitet hat.

Arnold hatte nach Darstellung Laubers den Wunsch der Fifa-Führung nach einem Austausch mit der Bundesanwaltschaft übermittelt. Der Walliser ist jedoch ein unbeteiligter Dritter. Sind bei den Treffen Verfahrensinhalte besprochen worden, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen.

Lauber betonte bisher, solche Treffen seien nicht verfahrensrelevant. Es gehe um Verfahrensfragen wie den Umgang mit der Datenmenge und die Bitte um Mitarbeit. Er wies ebenfalls stets darauf hin, dass Infantino nicht Verfahrensbeteiligter oder Beschuldigter gewesen sei.

25 Verfahren laufen

Ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball hatte die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand genommen. Ein erstes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde im März 2015 eröffnet.

Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen. Die Bundesanwaltschaft strebt an, die ersten dieser Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss zu bringen.

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Bundesanwalt Lauber stellt sich der Kritik
aus Samstagsrundschau vom 27.04.2019. Bild: Keystone
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