- Das Bundesstrafgericht hat am Freitag einen 35-jährigen Mann wegen verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt.
- Das Gericht befand den Mann für schuldig, weil er auf Facebook islamische Kommentare verbreitet hatte.
- Der Mann hatte den Entscheid der Bundesanwaltschaft ans Bundesstrafgericht weitergezogen.
Unterstützung für den sogenannten Islamischen Staat (IS): 2014 und 2015 hat der Angeklagte auf Facebook Kommentare abgegeben, in denen er Sympathie und Unterstützung für den sogenannten Islamischen Staat ausdrückte. Der IS wird in der Schweiz als Terrororganisation eingestuft. Deshalb ist das Verbreiten von Propaganda in sozialen Medien strafbar. Das Bundesstrafgericht beurteilte das Vergehen allerdings als leicht.
Milderes Urteil als die Vorinstanz: Die Bundesanwaltschaft hatte den Mann im Mai 2019 mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt. Zudem hatte die Bundesanwaltschaft eine Busse von 1000 Franken ausgesprochen. Der im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Mann hatte den Entscheid ans Bundesstrafgericht in Bellinzona weitergezogen. Dieses milderte das Urteil nun zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 100 Franken ab. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Reifeprozess durchgemacht: Der Sinneswandel, den der Angeklagte durchlebt hat, habe beim Urteil des Bundesstrafgerichts sehr wohl eine Rolle gespielt, sagt SRF-Inlandredaktor Rafael von Matt, der den Prozess vor Ort beobachtet hat. «Es ist eindrücklich, wenn man den Angeklagten heute sieht. Er hat sich distanziert von seinem früheren Gedankengut und von der islamistischen Ideologie.»
IS-Videos auf Whatsapp verschickt: In diesem Punkt wurde der Angeklagte vom Bundesstrafgericht freigesprochen.