Immer mehr Kinder und Jugendliche haben ein Smartphone. Pornografie und Gewaltdarstellungen sind im Internet nur wenige Klicks entfernt, es gibt kaum wirksame Alterskontrollen.
Das Parlament will das ändern und stimmte im letzten September dem neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele zu. Anbieter von Videos und Games sollen das Alter von Nutzern und Nutzerinnen künftig überprüfen. Wie das geschehen soll, soll der Bundesrat in einer Verordnung regeln.
Ob dabei unsere Privatsphäre gewahrt wird, ist aber offen. Datenschützer und Datenschützerinnen befürchten, dass wir Netflix, TikTok und Pornos bald nur noch gegen Ausweis nutzen können. Deswegen hat die Piratenpartei das Referendum ergriffen – geht aber davon aus, dass es nicht zustande kommen wird.
Wie kann das Alter online kontrolliert werden?
Auf vielen Webseiten muss man heute das Alter angeben oder einen Ausweis hochladen. Dieses Vorgehen ist weder wirksam noch schützt es die Privatsphäre.
Diese Methoden zur Alterskontrolle gibt es
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Bild 1 von 8. Eigene Angaben: Viele Webseiten fragen nach dem Alter, oder auch, ob man denn schon volljährig sei – oft noch mit dem Hinweis, dass die Website nur zugänglich sei, wenn man «Ja» klickt. Bildquelle: Colourbox.
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Bild 2 von 8. Ausweis: Manche Webseiten fordern eine ID, einen Pass oder Führerschein. In einigen Ländern wie Australien und Irland gibt es auch eine «Proof of Age»-Karte für Menschen, die keinen anderen Ausweis besitzen. Zum Überprüfen, ob der auch zum Nutzer gehört, fragen manche Dienste nach einem Selfie. Offen bleibt meist, ob der Ausweis echt ist. Bildquelle: Keystone.
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Bild 3 von 8. Gesichtsanalyse: Mit einer Gesichtsanalyse kann man das Alter relativ gut schätzen. Nutzer über 25 könnten somit ziemlich zuverlässig von der Pflicht ausgenommen werden, eine ID vorzuweisen. In einigen Supermärkten in der UK wird das bereits gemacht. Der Nachteil: Nutzer, die näher am Alter von 18 sind, müssen zusätzlich kontrolliert werden. Bildquelle: imago images.
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Bild 4 von 8. Biometrische Analyse: Neben der Gesichtserkennung gibt es weitere biometrische Methoden, das Alter zu bestimmen, zum Beispiel anhand der Stimme oder daran, wie man tippt oder spricht. Diese Methoden sind derzeit noch nicht zuverlässig, verbessern sich aber rasch. Bildquelle: Colourbox.
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Bild 5 von 8. Auf der Postfiliale: In Deutschland kann man sein Alter in einer Postfiliale überprüfen lassen. Diese schickt eine Bestätigung an den Anbieter. Das Verfahren kommt zum Beispiel zur Anwendung, wenn jemand ein Bankkonto eröffnen oder eine Prepaid-SIM-Karte kaufen möchte. Wenn man aber nur ein Video schauen möchte, wäre das Verfahren zu langwierig. Bildquelle: Colourbox.
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Bild 6 von 8. Einmalticket vom Kiosk: Mit einem Code nachweisen, dass man alt genug ist – diese Idee steckt hinter den Scratch Cards. Verkaufen könnten solche Codes zum Beispiel Kioske, Tankstellen oder Supermärkte, deren Personal wegen des Verkaufs von Alkohol und Tabak bereits in der Alterskontrolle geschult sind. Bildquelle: Colourbox.
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Bild 7 von 8. Vouching: Vertrauenspersonen wie Ärzte oder Lehrer könnten das Alter einer Person bestätigen. Das klingt im ersten Moment absurd, hat aber den Vorteil, dass es für jeden zugänglich ist – auch für Menschen ohne Personalausweis zum Beispiel. Bildquelle: Reuters.
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Bild 8 von 8. Drittparteien: Viele Institutionen kennen unser Alter und könnten es bestätigen. Dazu gehören zum Beispiel Banken, Mobilfunkanbieter oder SwissID. Im besten Fall sind das Drittparteien, die hohe Sicherheitsstandards einhalten und vom Staat überprüft werden. Bildquelle: Colourbox.
Weit zuverlässiger ist die Überprüfung, wenn sie von Dritten übernommen wird. Das kann zum Beispiel die Bank sein, die das Alter ihrer Kundinnen kennt. In Deutschland bieten das Banken bereits, und auch die Telekom ist in dieses Geschäft eingestiegen. Für die Kontrolle bezahlt jeweils der Betreiber der Webseite.
Prädestiniert für diese Aufgabe wäre eigentlich eine E-ID – das Gesetz dazu hat das Schweizer Stimmvolk jedoch in einer Abstimmung verworfen.
Kontrolle und Schutz der Privatsphäre – geht das?
Damit unsere Daten geschützt bleiben, sollten die Anbieter von Inhalten von uns nur erfahren, dass wir das nötige Alter erreicht haben. Und derjenige, der unser Alter bestätigt, soll nicht wissen, auf welchen Internetseiten wir verkehren. Klingt im ersten Moment wie die Quadratur des Zirkels, ist aber tatsächlich machbar:
- Die Webseite stellt ein digitales Dokument aus, in dem die Alterslimite festgehalten ist, und übermittelt es uns, dem Besucher oder der Besucherin.
- Wir leiten das Dokument an einen Dienstleister weiter (z.B. Bank, Telekomanbieter).
- Der Dienstleister bestätigt das Alter, signiert das Dokument digital und schickt es an uns zurück.
- Wir leiten die Bestätigung an die Webseite weiter.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Anbieter von Inhalten nur erfährt, ob wir die Alterslimite erreicht haben, und der Drittanbieter nicht weiss, welche Webseiten jemand besucht. Der ganze Prozess läuft automatisiert ab.
Wie geht es weiter?
Unabhängig davon, was in der Schweiz passiert, laufen derzeit auch internationale Anstrengungen, den Jugendschutz im Internet zu stärken. Zurzeit arbeiten mit der ISO und der IEEE gleich zwei internationale Organisationen an neuen technischen Standards zum Nachweis des Alters im Internet. Erste Informationen zum Vorschlag der IEEE sollen im März vorliegen.