- Der Kanton Genf wollte das Geschäft des Fahrdienstvermittlers Uber in Genf verbieten. Das zeigen Recherchen des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS.
- MITC Mobility, das einen grossen Teil der Uber-Fahrenden in Genf beschäftigt, hat eine superprovisorische Massnahme gegen den Kanton Genf erwirkt. Damit kann es seinen Betrieb vorerst weiterführen.
- Wie es für Uber im Kanton Genf nun weitergeht, muss nun das Kantonsgericht entscheiden.
Seit einem Urteil des Bundesgerichts sind Uber-Fahrerinnen und -Fahrer in Genf bei einem Drittunternehmen MITC Mobility angestellt. Von diesem verlangt der Kanton Genf laut den Recherchen von RTS Anfang Dezember die Einstellung der Aktivitäten. Das neue Geschäftsmodell sei nicht mit Schweizer Recht vereinbar, argumentierte der Kanton.
Gerichtsentscheid steht noch aus
Der Chef von MITC Mobility, Karim Sahnine, erklärte, dass dieses Modell nicht flexibel genug sei. Das Unternehmen legte beim Kantonsgericht Rekurs ein und erhielt superprovisorische Massnahmen, die es ihm vorerst erlauben, seine Arbeit fortzusetzen. Die vorläufigen Massnahmen dauern bis zum 15. Februar an. Wie es für Uber im Kanton Genf danach weitergeht, muss das Kantonsgericht erst noch entscheiden.