Zum Inhalt springen
Audio
Uber-Fahrer erhalten in Genf den Mindestlohn
Aus Info 3 vom 10.06.2022. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 45 Sekunden.

Fahrdienstleister lenkt ein Uber darf im Kanton Genf wieder Personen transportieren

  • Der Fahrdienstvermittler Uber darf seinen Betrieb im Kanton Genf wieder aufnehmen.
  • Uber hat sich mit den Behörden nach intensiven Verhandlungen geeinigt.
  • Vergangene Woche hatte das Bundesgericht entschieden, dass Uber-Fahrerinnen und -Fahrer keine Selbständigerwerbende sind, sondern Angestellte.
  • Als Konsequenz musste Uber seine Tätigkeit einstellen, bis die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.
Video
Uber einigt sich mit den Genfer Behörden
Aus Schweiz aktuell vom 10.06.2022.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

Die Wirtschaftsdirektorin des Kantons Genf, Fabienne Fischer (Grüne), nahm das Urteil mit Freude zur Kenntnis. Sie sprach von «einem grossen Fortschritt für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, den Schutz der Arbeitnehmer und den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb».

Fischer betonte, Uber müsse das Genfer Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge mit seinen Fahrern einhalten, wenn es seine Tätigkeit in Genf fortsetzen wolle. Insbesondere müsse es seine Verpflichtungen im Bereich des sozialen Schutzes der Fahrerinnen und Fahrer sowie die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Dazu gehöre auch die Begleichung der Sozialabgaben.

Uber und die Genfer Wirtschaftsdirektion sind sich bei der Interpretation des Urteils zum Teil nicht einig. Trotzdem hat das multinationale Unternehmen signalisiert, dass es an einer Lösung interessiert sei. Am Freitag fand nun ein Treffen statt, bei dem der Kanton und Uber eine Vereinbarung schlossen.

Mindestlohn soll eingehalten werden

Gemäss einer gemeinsamen Mitteilung des Wirtschafts- und Arbeitsdepartements Genf und Uber verpflichtet sich das Unternehmen, sich an das Gesetz zu halten, wie dies vom Bundesgericht entschieden worden ist. Damit ist das Tätigkeitsverbot aufgehoben. Uber verpflichtet sich zudem, den kantonalen Mindestlohn einzuhalten.

Der Entscheid des Bundesgerichts gilt rückwirkend ab Oktober 2019. Die Gewerkschaft Unia schätzt, dass darum Uber absehbar hunderte Millionen Franken wird zurückzahlen müssen, die den Fahrerinnen und Fahrern und den Sozialversicherungen vorenthalten blieben.

Uber-Sprecher Pascal Chavent sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Fahrer ihre Arbeit bereits an diesem Wochenende wieder aufnehmen werden.

SRF 4 News, 10.06.2022, 16:00 Uhr ; 

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel