- Die Genfer Volkswirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) hat am Dienstag besorgte Uber-Fahrer empfangen.
- Sie sagte ihnen, dass Uber nun «seine Verantwortung als Arbeitgeber» wahrnehmen müsse.
- Laut einem Urteil des Bundesgerichts muss das US-Fahrdienstunternehmen seine Fahrer wie Angestellte behandeln und nicht wie Selbständige.
In dem am vergangenen Freitag bekannt gewordenen Urteil kam das Bundesgericht zum Schluss, dass Uber in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt. Dies hat zu Folge, dass der Fahrdienst seine Tätigkeit in Genf nicht wie bis anhin fortsetzen kann.
Bruttomindestlohn: 23.27 Franken pro Stunde
In einer Mitteilung des Departements für Wirtschaft und Beschäftigung erinnerte Fischer daran, dass es nun in der Verantwortung von Uber liege, «die fälligen Löhne zu zahlen». Wenn Uber weiterhin in Genf arbeiten wolle, müsse das Unternehmen insbesondere die Arbeitsverträge seiner Fahrer formalisieren «und sie bei den Sozialversicherungen anmelden».
Der zu zahlende Mindestlohn müsse zumindest den in Genf geltenden Bruttomindestlohn von 23.27 Franken pro Stunde einhalten.
Fischer erinnerte die Delegation der Uber-Fahrer daran, dass das Unternehmen seit 2019 wisse, dass es Gefahr laufe, sich dem Gesetz anpassen zu müssen. Uber müsse seine Verantwortung als Arbeitgeber wahrnehmen und der Staat könne diese nicht ersetzen, fügte die Vorsteherin des Departements für Wirtschaft und Beschäftigung hinzu.
Uber sieht das Urteil anders
Das Unternehmen interpretiert die Konsequenzen des Urteils anders als der Kanton Genf und die Gewerkschaften. Das Urteil beziehe sich nicht auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und veranlasse solche auch nicht. Fischer wird diese Woche auch mit Vertretern von Uber zusammentreffen.