Das Bündnis für Natur und Landschaftsschutz ist eine kleine, aber aktive Gruppierung und kämpft gegen das Stromgesetz. Mehr als die Hälfte seines Kampagnenbudgets bestreitet es mit einer Spende von 180’000 Franken. Das Bündnis hat die Zahlung als Spende der Rütli-Stiftung in Luzern offengelegt. Doch was nach Transparenz aussieht, ist keine volle Transparenz.
Die Rütli-Stiftung nämlich hat das Geld nur weitergereicht im Auftrag einer Unterstiftung. Die Rütli-Stiftung übernimmt die Administration solcher Unterstiftungen, von vermögenden Familien zum Beispiel. Sie wirkt damit als sogenannte Dachstiftung. Wer das Geld also ursprünglich gespendet hat, gibt die Stiftung nicht bekannt.
Auf Anfrage schreibt sie lediglich: «Die Mittel stammen von einem älteren Ehepaar. Sie setzen sich generell mit diversen Spenden für den Schutz von Natur und Landschaft ein. Vor allem sind sie besorgt über die geplanten Windkraftwerke, welche mit den notwendigen Erschliessungen durch Strassen viel unberührte Landschaft zerstören könnten.»
Das Dazwischenschalten von Drittpersonen ist nicht zulässig, wenn damit eine andere Person nicht offengelegt werden muss.
Ob das Bündnis für Natur und Landschaftsschutz selbst weiss, wer ihm die 180’000 Franken gespendet hat, bleibt offen. Die Verantwortlichen nämlich lassen diese Frage unbeantwortet.
Kampagnen via Dachstiftung anonym finanzieren?
Die Aufsicht über die Transparenzvorschriften liegt bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Zuständig dort ist Daniel Hasler. Er sagt: «Zu Einzelfällen können wir nicht Stellung nehmen. Wir kennen die Details nicht. Aber unsere Weisungen beschreiben klar, dass das Dazwischenschalten von Drittpersonen nicht zulässig ist, wenn damit eine andere Person nicht offengelegt werden muss.»
SP-Nationalrätin Nadine Masshardt war im Parlament eine treibende Kraft hinter den neuen Transparenzvorschriften. Sie kenne den konkreten Fall nicht im Detail. Aber die ursprünglichen Spenderinnen und Spender müssten klar offengelegt werden: «Ich gehe davon aus, dass die Finanzkontrolle hier ihre Kontrollfunktion wahrnimmt.»
Auch FDP-Vizepräsident und Nationalrat Andri Silberschmidt hat im Parlament die Regeln mitgeprägt: «Als Gesetzgeber war es uns egal, wie viele Stellen dazwischen geschaltet sind. Es ist immer die Frage: Wer ist am Ursprung? Und wenn die Motivation ist, dass man eine Kampagne mit über 15’000 Franken unterstützt, dann ist das offenzulegen.»
Finanzkontrolle darf Zusatzinformationen einfordern
Die Finanzkontrolle kann Hinweisen, wie jetzt jenem zur Spende der Rütli-Stiftung, genauer nachgehen und die Informationen verlangen. Ob sie das tun wird, darf Bereichsleiter Hasler nicht sagen. Die aufgeworfenen Fragen aber seien nicht neu. Sie seien schon bei den Nationalratswahlen letzten Herbst aufgetaucht, so Hasler.
«Die Thematik von Stiftungen, Spendenvereinigungen oder Wirtschaftsverbänden, das ist bekannt. Und im Vordergrund steht auch immer: Ist wirklich der ursprüngliche Zuwender offengelegt oder nicht?»
Nach den Wahlen haben Haslers Leute über 20 kandidierende Parteien, aber auch Verbände überprüft. Ob es Verstösse gab, bleibt geheim. Mehr Klarheit könnte es erst nächstes Jahr geben. Dann nämlich legen die Bundesbehörden einen Bericht vor über die neuen Transparenzregeln, wie sie angewendet werden und wo es allfällige Schlupflöcher gibt.