Die Klimaallianz wendet über 330'000 Franken für eine Klimademo Ende September auf. Die grossen Dachverbände Economiesuisse, Gewerbeverband, Arbeitgeberverband und Bauernverband buttern je eine halbe Million in den Wahlkampf. Ein Blick in die bisher publizierten Daten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bringt durchaus Interessantes, aber auch nicht allzu viel Überraschendes zum Vorschein.
Dennoch ist SP-Nationalrätin Nadine Masshardt überzeugt vom Nutzen der Regeln. Sie hat die Initiative damals mitgeprägt, auf welche die Regeln zurückgehen. «Es ist sicher eine Stärkung der Demokratie.» Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz wüssten die Stimmbürgerinnen bei nationalen Wahlen, wie gross die Wahlkampfbudgets der Parteien seien. Zudem seien auch die grossen Budgets der Kandidatinnen transparent. Woher die grossen Spenden kämen, sei nun bekannt.
Unterschiedliche Auffassungen von Transparenz
Wie verlässlich ist aber der neugewonnene Zahlendschungel? Die Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter ist bei den Budgets der Einzelkandidierenden in den oberen Rängen anzutreffen. Sie bezweifelt, dass die Zahlen ein korrektes Bild abgeben. Nicht alle Kandidatinnen würden die Angaben gleich handhaben. Ihres Erachtens müssten die Kandidierenden etwa auch die Arbeit ihrer Partei für die Kampagne ausweisen.
«Das sind Aufwendungen über Tausende von Franken und die sollten angegeben werden.» Das Register zeige aber, dass es unterschiedliche Auffassungen von Transparenz gebe, so Schneider-Schneiter.
Sie verlangt, dass die EFK überprüfe, ob hier auch wirklich gleich lange Spiesse herrschten. Bei der EFK heisst es auf Anfrage von Radio SRF: Die Angaben würden nur auf Formalien überprüft. Dass die Regeln durch die Kandidierenden inhaltlich unterschiedlich gehandhabt würden, könne nicht ausgeschlossen werden. Die Regeln seien jedoch klar formuliert.
Die EFK, der zahnlose Tiger?
Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency Schweiz kritisiert, die Aufsicht durch die EFK sei sehr moderat ausgestaltet. «Die EFK ist letztlich dazu verpflichtet, zu veröffentlichen, was ihr gemeldet worden ist.» Dies selbst dann, wenn sie einen erhärteten Verdacht habe, dass die Zahlen nicht korrekt oder vollständig seien.
Denn es scheint einige Akteure zu geben, die sich mit der Transparenz noch etwas schwertun.
Letztes Jahr hatte sich die EFK für schärfere Kontrollinstrumente starkgemacht. Die EFK wollte etwa Hinweise auf mögliche Ungereimtheiten anbringen können, berichtete damals die NZZ. Das Bundesamt für Justiz entgegnete aber, dadurch könne es zu Vorverurteilungen kommen. Nun wird die Richtigkeit der Angaben lediglich mittels Stichproben überprüft. Erst wenn eine allfällige Strafanzeige gutgeheissen wird, kann ein Eintrag mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.
Trotz einer moderaten Aufsicht, komme der EFK jetzt eine besonders wichtige Rolle zu, betont Martin Hilti. Sie müsse Abgrenzungsfragen klären und Gesetzesumgehungen rigoros nachgehen. Gerade letzteres sei sehr wichtig. «Denn es scheint einige Akteure zu geben, die sich mit der Transparenz noch etwas schwertun.» Dass sich gewisse Dinge noch einspielen müssen, sei aber normal.