Sechs Kantone gehen bisher weiter als die übrigen Kantone. Aargau ist der neueste Kanton, der eine Maskenpflicht an der Primarschule einführt. «Masken auf» heisst es für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse ab dem 22. Februar.
Der Kanton Bern hatte bereits Anfang Februar beschlossen, die Maskenpflicht an Schulen auf die 5. und 6. Primarklassen auszuweiten. Diese Regelung gilt seit dem 10. Februar. Dem Bund zufolge ist eine Maskenpflicht an Schulen ab der Sekundarstufe 2 obligatorisch.
Mit ihren verschärften Massnahmen sind Aargau und Bern nicht allein. In Zürich, Solothurn und Basel-Land gilt eine Maskenpflicht bereits ab der 4. oder 5. Klasse der Primarschule. Graubünden hingegen hebt die Maskenpflicht für Primarschulen, die an regelmässigen Tests teilnehmen, ab dem 12. April wieder auf.
Generell setzen die meisten Kantone auf eine Maskenpflicht ab der Sekundarstufe 1 bzw. ab der Orientierungsstufe, im Tessin ab dem Alter von zwölf Jahren bzw. ab der Mittelschule.
Schutz vor ansteckenderen Mutationen
Zur Begründung der verschärften Massnahme verweisen die Aargauer, Berner und Bündner Behörden auf die ansteckenderen Coronavirus-Varianten, welche auch in den drei Kantonen vermehrt nachgewiesen worden seien.
Schulschliessungen stehen derweil laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht zur Debatte. Sie seien eines der letzten Werkzeuge, welche die Behörden im Kampf gegen das Coronavirus zücken könnten, sollten die Zahlen nicht mehr sinken, sagte Patrick Mathys vom BAG in der vergangenen Woche. Das BAG stehe mit den Kantonen im Dialog.