Die Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet hat die Genfer Politik erschüttert. Der Urnengang vom 28. November ist ein Nachbeben davon. Denn das Genfer Kantonsparlament musste sich damals mit Appellen begnügen. In einer Resolution verlangte der Grosse Rat zwar Ende Januar 2019 Maudets Rücktritt. Der Angesprochene zeigte sich aber unbeeindruckt.
Niemals werde er sich auf Druck der Politik und der Medien zurückziehen, sagte er. Erst nachdem ihm bis hin zur faktischen Entmachtung Dossier um Dossier entzogen worden war, folgte der Rücktritt. Pascal Sciarini, Politikwissenschaftler der Universität Genf, ist ein aufmerksamer Beobachter der Genfer Politik. Ein Amtsenthebungsverfahren sei in der Schweiz bisher selten ein Thema gewesen: «Wenn es ein Problem mit einem Regierungsmitglied gab, las das Kollegium diesem die Leviten. Das hat bislang glücklicherweise gereicht und die nächste Wahl entschied.»
Zwei Drittel stimmten gegen Maudet
Wenn das Regierungskollegium oder die Wahlurne als Korrektiv nicht greifen, beginnt die Diskussion um ein Amtsenthebungsverfahren. So auch im Kanton Genf. Auf die Affäre Maudet folgte eine Vorlage, die einen dreistufigen Mechanismus vorsieht. Zunächst muss die Amtsenthebung von 40 Mitgliedern des Parlaments verlangt werden. Dann wird im Parlament abgestimmt. Es braucht eine Mehrheit von drei Vierteln. Das letzte Wort darüber, ob jemand zum Rücktritt gezwungen wird oder nicht, hätten die Stimmberechtigten an der Urne.
Obwohl in Genf leidenschaftlich gestritten wird: Diese hohen Hürden reichten, damit eine Amtsenthebung nicht für Parteikampagnen benutzt werde, sagt Sciarini. «Mit dieser massiven Mehrheit muss der Fall wirklich aussergewöhnlich sein. Es braucht einen breiten Konsens der Parteien. Das ist eine ausreichende Sicherheitsmassnahme.» Wie schwierig eine Dreiviertelmehrheit zu erreichen ist, zeigt der Fall Maudet. Vor drei Jahren, bei der Abstimmung über die Resolution gegen ihn, waren 66 der 100 Rätinnen und Räte dafür, also nur zwei Drittel.
Neuenburg reagierte nach Fall Heinard
Schon vor dieser Affäre haben andere Kantone gehandelt. Der Kanton Neuenburg führte vor fünf Jahren, nach der Affäre um Staatsrat Frédéric Hainard, ein Amtsenthebungsverfahren ein. Dieser hatte lange an seinem Amt festgehalten – trotz des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs.
Nebst Neuenburg können Regierungsmitglieder auch im Tessin, in Graubünden, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden abgewählt werden. In weiteren sechs Kantonen kann per Volksinitiative die Regierung als Ganzes abberufen und Neuwahlen verlangt werden. Im Kanton Aargau wird – auch als Folge der Affäre Maudet – ebenfalls über ein Amtsenthebungsverfahren diskutiert.
Ein Amtsenthebungsverfahren sei ein besonderes Instrument in der Politik, sagt Politologe Sciarini: «Man will, dass die Drohung der Amtsenthebung wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Politikerinnen und Politiker schwebt, damit sie gar nicht erst das Risiko eingehen, in eine solche Situation zu geraten.» Die Idee, dass ein solches Verfahren Regierungsmitglieder lähmen könnte, ist in Genf kein Thema. Alle Parteien und die Regierung wollen die «Lex Maudet» einhellig in der Hoffnung, dass es nicht zu einer zweiten Affäre dieses Ausmasses kommt.