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Strafverfahren gegen Miesch und Borer
Aus Tagesschau vom 12.09.2018.
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Kasachstan-Affäre Strafverfahren gegen Miesch und Borer

  • In der sogenannten Kasachstan-Affäre eröffnet die Bundesanwaltschaft gegen alt Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL) und Ex-Botschafter Thomas Borer ein Strafverfahren.
  • Der heutige Lobbyist Borer wird der Bestechung und der Vorteilsgewährung verdächtigt.
  • Miesch soll Geld für die Einreichung einer Interpellation angenommen haben. Ihm wird passive Bestechung vorgeworfen.
  • Zuvor hat die Immunitätskommission die Immunität von alt Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL) aufgehoben.

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft Christian Miesch vor, Thomas Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt zu haben. Als Nationalrat hatte Miesch damals aber bereits ein GA.

Die BA verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Wegen des Verdachts der passiven Bestechung und der Vorteilsannahme werde gegen den ehemaligen Nationalrat deshalb ein Strafverfahren eröffnet, so die BA.

Miesch und Borer bestreiten Vorwürfe

Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht. Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet.

Eine Gegenleistung für das Einreichen eines parlamentarischen Vorstosses sei nie gewährt oder in Aussicht gestellt worden, sagte Borer gegenüber Keystone-SDA. Nach Bekanntgabe der Aufhebung von Mieschs Immunität hatte Borers Beratungsunternehmen erklärt, diese biete die Gelegenheit, die «falschen, durch geschickte PR aufgebauten Vorwürfe zu entkräften».

Kein Verfahren gegen Markwalder und Müller

Vorwürfe hatte es in der Kasachstan-Affäre auch gegen die freisinnigen Nationalräte Christa Markwalder und Walter Müller gegeben. Gegen sie wird jedoch nicht ermittelt, da die zuständigen Kommissionen eine Aufhebung ihrer Immunität für unverhältnismässig erachtet hatte.

In beiden Fällen ging es allerdings nicht um die Annahme von Geld. Markwalder hatte Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission an eine Lobbyistin weitergegeben, im Fall von Müller ging es um eine Reise.

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