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Mattea Meyer (SP/ZH) erklärt den Kommissions-Entscheid.
Aus News-Clip vom 12.09.2018.
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Wende in Kasachstan-Affäre Christian Miesch verliert seine parlamentarische Immunität

  • Die Immunität von Alt SVP-Nationalrat Christian Miesch wird aufgehoben.
  • Miesch habe vor der Immunitätskommission nicht darlegen können, wofür er als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan dem Lobbyisten Thomas Borer Reise-Spesen in Rechnung gestellt hat.
  • Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, die Immunität des SVP-Nationalrats aufzuheben.

Die Kommission vollzieht eine Kehrtwende. Noch im Juni hatte sie es abgelehnt, Mieschs parlamentarische Immunität aufzuheben. Sie begründete den Entscheid damals mit dem tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens. Das institutionelle Interesse des Parlaments überwiege das rechtsstaatliche Interesse an der Strafverfolgung, argumentierte sie.

Dieses Mal erfolgte der Entscheid, dem ehemaligen Baselbieter SVP-Nationalrat Christian Miesch die parlamentarische Immunität zu entziehen, mit fünf zu drei Stimmen.

Argumentation angenommen

Im August sprach sie sich dafür aus, die Immunität von Miesch aufzuheben. Sie sah einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Mieschs Verhalten und seinem Amt, weshalb sie auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität eintrat. In einem zweiten Schritt beschloss sie, die Immunität aufzuheben.

Für die Ständeratskommission wiegt das rechtsstaatliche Interesse an einer Strafverfolgung schwerer als die institutionellen Interessen des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist es ausserdem in Mieschs Interesse, sich und seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens zu verteidigen. Nur so könne abschliessend festgestellt werden, dass er sich nicht strafbar gemacht habe.

Die Kasachstan-Affäre

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  • Im Rahmen der sogenannten Kasachstan-Affäre soll Christian Miesch dem Lobbyisten Thomas Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt haben. Als Nationalrat hatte Miesch damals bereits ein GA.
  • Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Es geht um passive Bestechung und Vorteilsannahme.
  • Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet. Auch Borer ist wegen der Angelegenheit im Visier der Justiz. Ein Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft noch nicht eröffnet.

Miesch sass bis 2015 im Nationalrat. Er wurde zweimal in die grosse Kammer gewählt, zunächst 1991 für die FDP, 2003 für die SVP. Zweimal wurde er nicht wiedergewählt. Nach einem Rücktritt rutschte er 2014 noch einmal nach, 2015 trat er aber nicht mehr zu den Wahlen an.

Audio
Miesch soll sich für erhaltene 4635 Franken rechtfertigen
aus SRF 4 News aktuell vom 12.09.2018.
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