Wer in Basel eine Liegenschaft saniert, darf danach den Mietzins nicht einfach erhöhen. Hausbesitzerinnen oder Liegenschaftsverwalter müssen die Sanierungskosten zuerst einer Kommission vorlegen. Diese bestimmt dann, wie stark die Miete steigen darf.
Diese Bestimmung ist Teil des Basler Wohnschutzgesetzes. Es soll sogenannten «Luxussanierungen» den Riegel schieben. So die Argumente des Basler Mieterinnen- und Mieterverbands (MV), der hinter dem Gesetz steht. Die Stimmbevölkerung nahm die Initiative an.
Das neue Gesetz greife, hielt der MV kürzlich fest. Der Verband präsentierte den Medien neun Fälle, wo die neu geschaffene Wohnschutzkommission zum Zuge kam. Sie bestimmt, wie stark die Miete nach einer Sanierung steigen darf. Meist hatte sie die beantragten Mieterhöhungen gekürzt. In einem Fall wollte ein Vermieter pro Monat 650 Franken mehr, die Kommission bewilligte aber nur 43 Franken.
Nebenwirkungen des Gesetzes
Das neue Gesetz hat aber auch Nebenwirkungen: Aufträge für Sanierungen brechen ein. «Wir haben einen Rückgang um mehr als 50 Prozent», sagt Sacha Rumpel von Rosenmund Haustechnik. Bei seiner Firma seien vor allem Aufträge zum Einbau von neuen Küchen- und Badkombinationen eingebrochen, seit das Gesetz in Kraft sei.
Wir haben zurzeit Preise wie vor zehn Jahren.
«Das Gesetz holt uns langsam ein», sagt auch Urs Ziörjen. Er ist Präsident des Malermeisterverbandes und führt einen Betrieb mit 20 Angestellten.
Um die wenigen Sanierungsaufträge bemühten sich derzeit besonders viele Betriebe. «Die Folge ist, dass wir zurzeit Preise haben wie vor zehn Jahren», so Ziörjen.
Sanierungen auf Eis gelegt
Eine der Firmen, die weniger Aufträge vergeben, ist Baloise. Sie besitzt in Basel Immobilien, hat Sanierungen aber auf Eis gelegt. Baloise befürchtet, dass sich Sanierungen finanziell nicht mehr lohnen, wenn sie den Mietzins nicht so stark erhöhen kann, wie sie will.
Er mache sich Sorgen, sagt Matthias Henny von der Baloise-Konzernleitung. Das Wohnschutzgesetz sei schlecht für Basel: «Wohnungen werden nicht mehr renoviert, und es schadet auch den Stellen im regionalen Baugewerbe.» Es komme zu Entlassungen.
Einer, der einen seiner 65 Angestellten entlassen musste, ist Bruno Grossenbacher vom Schreinerei-Unternehmen Tschudin AG. Grossenbacher klagt aber nicht nur, sondern versucht, sich der neuen Situation anzupassen. «Wir müssen uns verändern und neue Aufgabenfelder suchen.»
Es gibt vermehrt Service- und Unterhaltsarbeiten, also schulen wir unsere Leute um.
Grossenbacher bemüht sich nun vermehrt um Aufträge in andern Kantonen. In Basel verlagert er das Geschäftsfeld: «Es gibt vermehrt Service- und Unterhaltsarbeiten, also schulen wir unsere Leute um.»
Abstimmungsgewinner weist Schuld von sich
Konfrontiert mit den Problemen des Gewerbes, weist der MV die Schuld von sich. «Sanierungen sind weiterhin möglich», sagt Co-Präsident Pascal Pfister. «Allerdings können diejenigen, die eine sanierte Wohnung vermieten, die Miete danach nicht beliebig erhöhen.»
Der Grund, dass es bei Sanierungen stockt, liege bei Vermieterinnen und Liegenschaftsbesitzern, so Pfister. Ziel der Initiative sei lediglich gewesen, dass es weniger Luxussanierungen gebe.
Mehr Verständnis für die Sorgen des lokalen Gewerbes hat das Basler Parlament. Es hat kürzlich fünf Vorstösse gutgeheissen, welche die Auflockerung des Wohnschutzes prüfen wollen. Pfister, der für die SP im Grossen Rat politisiert, hat in der Ratsdebatte bereits angekündigt, dass der MV Lockerungen bekämpfen werde.