- Die SBB darf bis zum Fahrplanwechsel Ende 2018 so viele der neuen Doppelstockzüge testen wie sie benötigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
- Über die Frage, ob die Züge behindertengerecht sind, muss das Gericht erst noch befinden.
- Der Verband Inclusion Handicap wollte eine Aufschiebung der Testphase, da die Züge nicht behindertengerecht seien.
Mit dem Entscheid entzieht das Gericht in St. Gallen der Beschwerde von Inclusion Handicap die aufschiebende Wirkung – auch in Bezug auf die noch nicht fertiggestellten neuen Doppelstock-Züge. Zuvor hatte das Gericht bereits entschieden, dass die sechs bereits fertig gebauten Bombardier-Züge bis zum Fahrplanwechsel zu Testzwecken rollen dürfen. Die Zwischenverfügung kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Aus Sicht des Dachverbands der Behinderten-Organisationen stossen unbegleitete Reisende mit einer Behinderung in den neuen Doppelstockwagen auf zu viele Hindernisse. Diese erfüllten nicht die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
SBB: Inbetriebnahme dulde «keinen weiteren Aufschub»
In einem ersten Schritt hatte das Bundesverwaltungsgericht über die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde zu entscheiden. Die SBB hatte den Entzug einer solchen Wirkung beantragt, weil die Inbetriebnahme der neuen Züge «keinen weiteren Aufschub dulde».
Die SBB argumentiert, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen seien, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres stufenweise hochfahren zu können.
Zudem entstehe mit dem Einsatz der neuen FV-Dosto-Züge Menschen mit Behinderungen kein Nachteil. Im Gegenteil, argumentiert die SBB. Wenn sie diese Züge nicht zu Testzwecken auf bestimmten Strecken innerhalb der Schweiz einsetzen dürften, würden sie vermehrt altes und weniger behindertengerechtes Rollmaterial verwenden.
Für Inclusio Handicap ist es jedoch nicht nötig, für die Testphase mehr als diejenigen sechs Fahrzeuge zu testen, die bereits fertiggestellt seien.
Gericht sieht Fahrplanwechsel gefährdet
Das Gericht stellt fest, dass ein hohes öffentliches Interesse an einem ausreichenden Angebot im Schienenverkehr mit entsprechend genügend Beförderungskapazitäten bestehe. Dieses Interesse könne mit den fraglichen Doppelstockzügen FV-Dosto besser gewahrt werden als ohne.
Auch drohe der SBB ohne Entzug der aufschiebenden Wirkung ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil, weil sie den geplanten Fahrplanwechsel allenfalls nicht umsetzen könnten.
«Zur Kenntnis genommen»
Inclusion Handicap nahm die Zwischenverfügung am Mittwoch zur Kenntnis. «Unser Ziel ist nicht, die Testphase zu stören», hielt Caroline Hess-Klein vom Verband fest. Sie erinnerte gleichzeitig daran, dass in der Hauptsache noch nichts entschieden worden sei.
Über die Frage, ob und inwiefern die Züge nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen sind, muss das Gericht nun befinden. Sollte sich im Hauptverfahren erweisen, dass die FV-Dosto-Züge nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, müssten sie aus dem Verkehr genommen werden, hält das Gericht fest.