Das Wichtigste in Kürze
- Wer dieses Jahr neu Solarpanels auf seinem Dach montieren will, muss auf die beliebteste Subvention verzichten.
- Die Mittel seien aufgebraucht, schreibt das Bundesamt für Energie. Ändern würde sich das bei einem Ja zur Energiestrategie 2050.
- Das sei unzulässige Propaganda im Vorfeld der Abstimmung vom 21. Mai, moniert die SVP.
Die sogenannte Kostendeckende Einspeisevergütung KEV sorgt dafür, dass für Betreiber von Solaranlagen der Strom vom eigenen Dach nicht mehr kostet als billigerer Strom, etwa solcher aus Kernkraftwerken. Nun schreibt das Bundesamt für Energie in einer Mitteilung, es werde für das Jahr 2017 keine KEV-Kontingente geben, weil die Mittel aufgebraucht seien. Zum ersten Mal formuliert es seine Botschaft derart klar: Neue Bewerber hätten keine Chance mehr auf die KEV.
Die absolute Formulierung sei notwendig, sagt Marianne Zünd, Sprecherin des Bundesamts für Energie. Es wäre nicht legitim, weitere Fördermittel zu vergeben, da das Geld schlicht nicht vorhanden sei. Eine Erhöhung des Kostendeckels verbiete das Gesetz. Die Warteliste sei bereits ellenlang.
Umstrittener Hinweis auf «Ausweg»
Für Diskussionen sorgt, dass das Bundesamt zugleich einen «Ausweg» aufzeigt. Neue Anlagen könnten erst wieder in die Förderung aufgenommen werden, wenn der Kostendeckel erhöht werde, wie dies die Energiestrategie 2050 vorsehe. Die Vorlage könne Anfang 2018 in Kraft treten, wenn ihr das Volk am 21. Mai zustimme.
Das Bundesamt sei verpflichtet, dies den Anlagenbetreibern zu sagen, sagt Zünd. Es handle sich um eine Tatsache, welche die Betroffenen kennen müssten – egal, ob nun eine Referendumsabstimmung bevorstehe oder nicht.
SVP moniert unzulässige Abstimmungspropaganda
Anders sieht das die SVP, die hinter dem Referendum gegen die Energiestrategie steht. «Das ist eine unzulässige Einmischung eines Bundesamtes in einen Abstimmungskampf», kritisiert SVP-Nationalrat Toni Brunner. Das Vorgehen des Bundesamtes sei nicht tolerierbar und «sehr ungeschickt». Die Verwaltung solle sich zurückhalten, wenn ein Volksentscheid anstehe.
Das Bundesamt dürfe die Abstimmung nicht erwähnen, so Brunner. Es solle lediglich erwähnen, dass es zumindest für kleinere Solaranlagen mit den einmaligen Beiträgen für die Installation noch andere Subventionen gebe.
Das Bundesamt weise sehr wohl auf diese einmaligen Beiträge hin, verteidigt sich Zünd. Aber: Auch diese Gelder würden knapp, auch für deren Erhöhung brauche es ein Ja zur Energiestrategie.