Im Februar 2022 hatte der Bundesrat Angst, der Schweiz könnte der Strom ausgehen. Er rief die Bevölkerung zum Stromsparen auf: «Energie ist knapp, verschwenden wir sie nicht», so lautete der Slogan. Energieministerin Simonetta Sommaruga gab Strom-Spartipps: Licht ausschalten, Wasser weniger heiss einstellen oder gar zu zweit duschen.
Das ganze Urteil:
Während Letzteres für Belustigung sorgte, meinte es der Bundesrat durchaus ernst. Für den Notfall liess er Gas-Reservekraftwerke bauen, unter anderem in der aargauischen Gemeinde Birr.
Schwere Mangellage nicht belegt
Jetzt kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem abschliessenden Urteil zum Schluss, dass der Bundesrat es mit seiner Angst etwas übertrieben hat. Eine schwere Strommangellage sei nicht belegt.
Das Gericht gab damit einer Anwohnerin recht, die sich aus Angst vor Lärm und Umweltbedenken gegen die Betriebsbewilligung des Reservekraftwerks gewehrt hatte. Der Bundesrat hätte diese Betriebsbewilligung nicht erteilen dürfen, so das Gericht.
Bundesrat muss darlegen, inwiefern eine Mangellage droht
Für den Bundesrat ist das eine herbe Klatsche. Nicht nur suggeriert das Gericht, der Bundesrat sei übers Ziel hinausgeschossen, es legt den Finger auch auf einen Verfahrensfehler: Das zuständige Departement habe nicht dargelegt, nach welchen Kriterien es die Wahrscheinlichkeit eines Engpasses beurteile. Es war für das Gericht deshalb nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher Annahmen der Bundesrat eine schwere Mangellage angenommen hatte. Allgemeine Verweise auf die politische Situation in Europa oder abgestellte Atomkraftwerke in Frankreich genügen laut Gericht nicht.
Für die Zukunft heisst das also: Reservekraftwerke dürfen nur betrieben werden, wenn der Bundesrat detailliert nachweist, inwiefern eine Mangellage droht.