- Sollte der Strom in der Schweiz knapp werden, dann wird die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen nicht von 120 auf 100 Kilometer in der Stunde reduziert.
- In Wohn- und Büroräumen gilt bei einer Strommangellage eine Höchsttemperatur von 20 Grad.
- Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung entschieden.
Der Bundesrat hält nach der Vernehmlassung grundsätzlich an den geplanten Massnahmen für den Fall eines Strommangels fest.
Allerdings nimmt er an zentralen Punkten Retuschen vor. So würde die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen nicht auf 100 km/h beschränkt. Für das Heizen von Wohn- und Büroräumlichkeiten gälte eine einheitliche Höchsttemperatur von 20 Grad.
Tempolimiten waren stark umstritten
Der Spareffekt einer tieferen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wäre nur minimal gewesen, begründete der Bundesrat den entsprechenden Entscheid. Dies, weil der Anteil an Elektroautos bislang nicht sehr gross sei. Aus umweltpolitischen Überlegungen verzichte man zudem auf die ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Elektromobilität, sollte eine Mangellage eintreten.
Letzterer Punkt war in der Vernehmlassung von links bis rechts auf Ablehnung gestossen. FDP und SVP stellten sich auch gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ganz vom Tisch ist eine tiefere Höchstgeschwindigkeit nicht. Der Bundesrat behält sich vor, die Massnahme anzuwenden, sollte es gleichzeitig einen Strom- und einen Treibstoffmangel geben.
Wellness und Börsenhandel nicht betroffen
Eine Vereinfachung nahm der Bundesrat bei den Temperaturvorschriften für Wohn- und Büroräume vor, die mit Strom geheizt werden, also mit Elektro-Widerstandsheizungen oder Wärmepumpen. Im jetzigen Entwurf ist eine Temperatur von 20 Grad vorgesehen. Ursprünglich war eine Abstufung nach Eskalationsstufe und Art der Räume geplant.
Neu würde in der dritten Stufe auch der Betrieb von Wellnessanlagen verboten. Dass dies ursprünglich nicht vorgesehen war, während Private ihre Wohnungen nur noch auf 18 Grad hätten heizen dürfen, war in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen.
Dagegen verzichtet der Bundesrat auf ein Verbot des Hochfrequenzhandels bei Börsengeschäften. Dabei geht es um den Börsenhandel mittels Hochleistungscomputern.
Eine Kontingentierung träfe etwa 34'000 Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden. Diese machen knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz aus. Ausnahmeregelungen in diesem Bereich steht der Bundesrat kritisch gegenüber. Denn diese würden aus seiner Sicht andere Grossverbraucher und Branchen stärker belasten und könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen.