«Ich will arbeiten, ich will programmieren und wieder Geld verdienen», klagt Thomas K.. Der 61-Jährige aus Basel ist arbeitslos und hat kein Vermögen mehr. Seit kurzem erhält er Geld von der Sozialhilfe. 1700 Franken pro Monat, für Wohnung und Essen. «Man muss das Leben auf das absolute Minimum reduzieren. Schlafen, essen, trinken und ein bisschen Tram fahren. Mehr liegt nicht drin.»
Basler Sozialamt lässt Selbständigkeit nicht zu
Einen neuen Job in einem Betrieb wird der Ökonom so kurz vor der Pensionierung kaum finden. Doch herumsitzen und warten bis zur Frühpensionierung will Thomas K. nicht. Er will möglichst rasch wieder unabhängig sein. Mit einer eigenen Treuhand-Software möchte er sich selbständig machen und eine Einzelfirma gründen.
Doch das Basler Sozialamt lässt dies nicht zu. Es droht ihm in einem Schreiben, das «Kassensturz» vorliegt: «Bei unbewilligter Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit erfolgt eine Einstellung wegen Zweifel an der Bedürftigkeit durch den Rechtsdienst der Sozialhilfe.» Thomas K. kann dies nicht verstehen.
Das Basler Sozialamt will eine «Marktverzerrung» verhindern. Amtsleiter Ruedi Illes darf sich aus rechtlichen Gründen zum konkreten Fall von Thomas K. nicht äussern. Grundsätzlich unterstütze das Basler Sozialamt selbständig Erwerbende nur dann, wenn sie bereits selbständig erwerbend sind, in eine Krise geraten und eine Überbrückung benötigen, erklärt Ruedi Illes gegenüber «Kassensturz».
Würde das Basler Sozialamt jemanden länger unterstützen, dann würden das den Wettbewerb verzerren.
Diese Antwort der Sozialämter erhält Geschäftsführerin Heidi Joos vom Verband Avenir50 Plus immer wieder. Heidi Joos berät Arbeitslose im Alter. Sie vertritt die Interessen der älteren Erwerbslosen und Sozialhilfe-Empfänger. Oftmals würden die Sozialämter vor allem bei älteren Personen die Betreuung auf ein Minimum beschränken, stellt Heidi Joos fest: «Wir sehen, dass die Sozialämter bei den Älteren weder in die Weiterbildung noch in die Selbständigkeit investieren. Für uns ist das Altersdiskriminierung. Denn Arbeit steht immer vor Sozialhilfe.»
Das Basler Sozialamt sollte sich zudem überlegen, wie viel Geld es bei einer erfolgreichen Selbständigkeit eines Sozialhilfebezügers einsparen würde. Geschäftsführerin Heidi Joos rechnet vor:
Selbständigkeit nicht ausgeschlossen
In den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), auf welche sich die Gemeinden behiehungsweise Sozialämter be ihren Entscheiden stützen, ist eine Unterstützung zur Selbständigkeit nicht per se ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen könne dies sogar die beste Lösung sein, sagt Alexander Suter, stellvertretender Geschäftsführer der SKOS.
Genau diese Bedingungen treffen auf Thomas K zu. Doch das Basler Sozialamt bleibt stur und beurteilt offenbar nicht von Fall zu Fall.