- Alte Banknoten sollen künftig unbefristet eingetauscht werden können. Anders als der Ständerat will der Nationalrat die Umtauschfrist abschaffen.
- Mit 106 zu 75 Stimmen folgte die grosse Kammer ihrer vorberatenden Kommission und dem Bundesrat.
- Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde.
Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über einer Milliarde Franken im Umlauf, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Die Umtauschfrist läuft im Mai 2020 aus.
Aus Sicht der Mehrheit ist eine Frist nicht mehr zeitgemäss. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten im Gegensatz zu Münzen nach Ablauf einer Frist plötzlich ihren Wert verlören, sagten die Kommissionssprecher.
Der Bundesrat weist in seiner Botschaft ans Parlament auch auf die gestiegene Lebenserwartung und auf die Regeln in anderen Ländern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen könnten zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden.
Kein höheres Kriminalitätsrisiko
Der Ständerat hatte in der Wintersession eine Aufhebung der Frist abgelehnt. Die Mehrheit befürchtete, dass das Kriminalitätsrisiko steigen würde, wenn alte Banknoten künftig unbefristet eingetauscht werden könnten.
Der Bundesrat teilt diese Bedenken nicht: Die Noten könnten weiterhin sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden, gibt er zu bedenken. Umgetauscht werden müssten sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank, die deren Echtheit und Herkunft prüfe.
Kompromiss zur Verwendung
Bei der Regelung geht es auch um Gelder für den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein. Würde die Umtauschfrist aufgehoben, fielen diese Zahlungen weg.
Uralte Noten sind immer noch anfällig für Geldwäscherei und Falschgeld
Der Ständerat will daran festhalten. Künftig soll nach seinem Willen aber nicht mehr der gesamte Gegenwert, sondern nur noch ein Fünftel davon an den Fonds gehen. Der Rest soll zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen.
Verteilung nach 25 Jahren
Geht es nach dem Nationalrat, sollen 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten 25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt werden. Dabei soll der vom Ständerat beschlossene Verteilschlüssel gelten. 10 Prozent des Gegenwertes sollen bei der Nationalbank bleiben, als Rückstellung zwecks Erfüllung der Umtauschpflicht.
Es handle sich um einen typischen Kompromiss, hiess es im Nationalrat. Der Ständerat habe die Frist wohl deshalb nicht abschaffen wollen, weil Geld für die Kantone zu holen sei, erklärte Thomas Matter (SVP/ZH). Mit dem Kompromiss seien alle Seiten zufrieden.
Eine Minderheit aus Vertretern der SP, der Grünen und der CVP stellte sich gegen die Abschaffung der Umtauschfrist und für den Verteilvorschlag des Ständerates aus. «Uralte Noten sind immer noch anfällig für Geldwäscherei und Falschgeld», sagte Beat Jans (SP/BS).
Deshalb sei es sinnvoll, an der Frist festzuhalten. Leo Müller (CVP/LU) stellte fest, mit der heutigen Regelung gebe es keine Probleme.